Gewerblicher Rechtsschutz
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Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz ist der klassische Sammelbegriff für geistige Schutzrechte. Dieser Rechtsbereich wird in erster Linie durch die technischen Schutzrechte, also das Patent und das Gebrauchsmuster geprägt. Der Vielseitigkeit menschlicher Ideen folgend geht diese Rechtsmaterie jedoch weit über den klassisch technischen Bereich hinaus. Auch die Ergebnisse menschlicher Kreativität aus anderen Bereichen wie etwa der Designentwicklung (Geschmacksmuster) fallen in dieses Spektrum, wobei bisweilen auch originär urheberrechtliche Themen zum Mittelpunkt der Beratung werden können.
Die Beratung und Betreuung von Erfindern bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer technischen Entdeckungen im Rahmen des Arbeitnehmererfindergesetzes gewinnt angesichts der Tatsache, dass Erfindungen fast ausschließlich von Arbeitnehmern gemacht werden zunehmende Bedeutung.
Von besonderer praktischer Relevanz und damit auch ein Schwerpunkt unseres Dezernats „Gewerblicher Rechtsschutz“ sind schließlich das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Markenrecht. Im Zuge eines sich fortlaufend verschärfenden Wettbewerbs und der Verbreitung des Internets gehören Rechtsverletzungen aus diesen Bereichen praktisch zur Tagesordnung.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zum Wettbewerbs- und Markenrecht. Im Zusammenhang mit technischen Schutzrechten sprich Patenten und Gebrauchsmustern greifen wir auf die kompetente Unterstützung unserer Kooperationspartner zurück.
Geschmacksmuster
Designschutz durch gemeinschaftsrechtliches Geschmacksmuster
Markenrecht
Markenrecht: Gemeinschaftsweiter Schutz für nur in einem Mitgliedstaat bekannte Marke
Markenrecht: Zulässige Verwendung des Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine - DAX
Markenrecht: Onlineauktion: Haftung des Inhabers eines eBayAccounts
eBay haftet für gefälschte Rolex
Aktuelle Gesetzgebung: Kampf der Produktpiraterie – Mehr Schutz für das geistige Eigentum
"Fußball WM 2006" - die praktischen Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2006 (Az. I ZB 96/05 und I ZB 97/05)
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht: Golly Telly - Darmreinigungsmittel als Medizinprodukt
UWG: Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für Mängel bei eBay
Wettbewerbsrecht: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist zulässig
UWG: Rechtsprechungsänderung: Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb
BGH: Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsklageantrags
Wettbewerbsrecht: Angaben der Versandkosten unmittelbar bei Werbung
Fehlerhafte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedinungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden
Wettbewerbsrecht: Verwechselungsgefahr bei Nikolaus?
Wettbewerbsrecht: KG: Zu den Voraussetzungen des § 1 GWB
Kartellrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebsverbots über Auktionsplattformen
Wettbewerbsrecht: Formularmäßige Einwilligung zur Einwilligung in Datenspeicherung und Datennutzung für die Zusendung von Werbung und Post
Kartellrecht: Umfang der Bereitstellungspflicht bei Betreibern einer Telefon- und Internetauskunft
Wettbewerbsrecht: BGH: Räumungsverkauf mit Preisherabsetzungen stellt Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG dar
Wettbewerbsrecht: BGH: Verstoß gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG darstellen
Wettbewerbsrecht: BGH: Nur wenn Verkaufsförderungsmaßnahme noch nicht läuft, muss sie in der Werbung angegeben
UWG: Sabotageverdacht: Wettbewerber muss Unternehmer Detektivkosten ersetzen
Wettbewerbsrecht: Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden
Wettbewerbsrecht: BGH: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung
Wettbewerbsrecht: BGH: Zur Möglichkeit einer unlauteren Mitbewerberbehinderung durch Registrierung eines Domainnamens
Geschäftsbriefe: Fehlende Pflichtangabe nicht immer abmahnfähig
Keine wettbewerbswidrige Kopplung zwischen Zinshöhe einer Bank und Ausgang eines Fußballturniers
Wettbewerbsrecht: Bezeichnung als „Werbeware“ ist wettbewerbswidrig
Werbung mit prozentualem Abschlag von „Mondpreis“ ist irreführende Werbung
Keine Werbung. Sonst viel Ärger...
Werbung für Handy-Klingeltöne wettbewerbswidrig
Media Markt Mannheim wegen irreführender Werbung verurteilt
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