Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42

Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42
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Rechtsanwalt
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Erbrecht, Familienrecht
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EN, DE

Herr Norbert Bierbach ist Fachanwalt für Familienrecht und Partner der Kanzlei BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte in Berlin. In dieser Eigenschaft berät er Sie gerne zu den folgenden Themen und Rechtsgebieten:

  • Eherecht
  • eheähnliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Erbrecht
  • Kita-Recht
  • Prüfungsrecht
  • Studienplatz
  • privates Baurecht
  • gewerbliches und privates Mietrecht
  • WEG-Recht
  • allg. Zivilrecht inkl. Kauf- und Unfallrecht
  • Arzthaftungsrecht


Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn absolvierte Herr Bierbach dort sein 1. Juristisches Staatsexamen im Jahr 1980. Sein Referendariat durchlief er am Oberlandesgericht Köln und legte im Jahr 1983 sein 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf ab, wo Herr Bierbach als Partner einer Rechtsanwaltssozietät (Neuss / Düsseldorf) von 1984 bis 1991 arbeitete.

In den Jahren von 1993 bis 1995 stand Herr Bierbach als Richter im Dienste des Landes Mecklenburg-Vorpommern und war zuletzt als Referent im Justizministerium zuständig für die Einführung neuer Organisationsformen in den Zivilabteilungen der Amtsgerichte. Seit 1996 ist Herr Bierbach wieder als Rechtsanwalt tätig und erwarb seinen Fachanwalt für Familienrecht im Jahr 2001.

Herr Bierbach ist nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Berlin-Brandenburg.

 

8 Rechtsgebiete

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Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Immobilienrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Verkehrsrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Medizinrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Familienrecht
2729 Veroffentlichungen

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26/03/2019 17:39

Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Familienrecht Berlin
15/03/2019 13:23

Stürzt bei einer geführten Kamelwanderung eine Reiterin von dem ausbrechenden Tier zu Boden und verletzt sich dabei, haftet der Tierhalter für den Schaden. Er kann sich nicht auf die Haftungserleichterung für Haus- und Nutztiere berufen - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für Schadensersatz & Deliktsrecht Berlin
01/05/2019 13:14

Der Bundesrat hat im Dezember 2018 gebilligt, dass die Mietpreisbremse verschärft wird. Danach gelten für Vermieter künftig neue Auskunftspflichten, die das Umgehen der Mietpreisbremse schwieriger machen: Sie müssen schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich nicht darauf berufen – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Immobilienrecht Berlin
18/03/2019 12:28

Mögliche Konsequenzen für die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung müssen vor der Anschaffung bedacht werden. Doch daran wollen beim Kauf nur die Wenigsten denken. 75 Prozent der Befragten haben dies weder gedanklich durchgespielt, noch vertraglich beispielsweise in Form eines Ehevertrags festgehalten. Was also tun mit der gemeinsamen Immobilie, wenn das Zusammenleben gescheitert ist? - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für Familienrecht Berlin
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15 Urteile

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published on 26/08/2020 12:17

BUNDESGERICHTSHOFIM NAMEN DES VOLKESURTEILV ZR 330/17 Verkündet am:8. März 2019RinkeJustizangestellteals Urkundsbeamtinder Geschäftsstellein dem RechtsstreitNachschlagewerk: jaBGHZ: neinBGHR: ja WEG § 15 Abs. 1 und 3 Die
SubjectsZivilrecht
published on 13/01/2021 14:56

BUNDESGERICHTSHOFIM NAMEN DES VOLKESURTEILV ZR 343/17 Verkündet am:8. März 2019RinkeJustizangestellteals Urkundsbeamtinder Geschäftsstellein dem RechtsstreitNachschlagewerk: jaBGHZ: neinBGHR: ja BGB § 745 Abs. 2, § 1020
SubjectsAgrarrecht

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