Anlegerrecht V2 edited on 0308

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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Dirk Bartels, Bartels, Dirk Dr., Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr.jur. Dirk Fischer, SES Berlin lawyers and notaries, Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
22/08/2007 20:48

Anlegerrecht, Börsenrecht, Anlegerschutz, Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht

Anlegerrecht V2 edited on 0308

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 02/08/2021 19:44

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Author’s summary
Anlegerrecht, Börsenrecht, Anlegerschutz, Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht
RA Streifler
EINFÜHRUNG


Sie haben Fragen zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht, zum Anlegerrecht, zum Kreditrecht, zu EC- und Kreditkarten, zu Wertpapieren und Kapitalanlagen? Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick zum Bank- und Kapitalmarktrecht.  Außerdem informieren wir Sie über aktuelle Kapitalanlagefälle in Form von aktuellen Pressemitteilungen. Sie finden aber auch eine systematische Einführung in die verschiedenen Teilgebiete. Und natürlich haben wir für Sie auch die wichtigsten Urteile zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Problemen zusammengestellt. 

Bitte beachten Sie: Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein verhältnismäßig junges Rechtsgebiet und hat in den letzten Jahren eine Fülle von gerichtlichen Entscheidungen hervorgebracht. Das und die zunehmende gesetzliche Regelungsdichte, wie auch der europarechtliche Einfluss rechtfertigt und erfordert eine anwaltliche Spezialisierung. Nur so behält man den Überblick und nur so kann man sinnvoll entscheiden, wann eine Klage lohnt, welches der richtige Beklagte ist und ob überhaupt deutsche Gerichte zuständig sind. Nur so lässt sich auch beurteilen, ob in einigen Fällen europarechtliche Normen eine andere Beurteilung als die Anwendung deutschen Rechts erfordern. 

Der Vorteil einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung und Vertretung für Sie liegt darin, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt die oftmals komplexe Rechtslage zeitnah beurteilen kann und damit die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung frühzeitig zuverlässig eingeschätzt werden können. Es können frühzeitig bestimmte Weichen gestellt werden, die sich später nicht mehr so einfach umlegen lassen.  Auch  gelten für einige Ansprüche kurze und schwer zu berechnende Verjährungsfristen, die von Anfang an zu überwachen sind. Viele Besonderheiten im Bank- und Kapitalmarktrecht sind dadurch entstanden, dass die Rechtsprechung nicht immer einheitlich entscheidet. Es gibt regionale Unterschiede, und zu einigen Fragen hat sich noch keine obergerichtliche Rechtsprechung herausgebildet. Die bankrechtliche Rechtsprechung befindet sich in ständiger Entwicklung.

Wir beraten und vertreten Sie gern in allen bankrechtlichen Angelegenheiten, wie bei Fragen zum Girokonto einschließlich dem  Zahlungsverkehr, bei Problemen beim Einsatz von EC- und Geldkarten oder Kreditkarten, bei allen Finanzierungsformen, wie z.B. durch Kredite oder Leasing und bei Problemen, die im Zusammenhang mit Krediten auftreten können, z.B. bei der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder bei auftretenden Problemen nach einem Forderungskauf sowie bei Schufa-Einträgen. Wir beraten und vertreten Sie aber natürlich auch bei allen anlagerrechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Anlage von Geld auftreten, dazu gehören Immobilienfonds, Schrottimmobilien, der gesamte Graue Kapitalmarkt und Wertpapiere, wir beraten Sie dabei zu den Anforderungen an die Anlageberatung, zu Ansprüchen aus Prospekthaftung, bei Fragen zur Einlagensicherung zum Schutz der Anleger im Fall der Insolvenz von Banken und vielen anderen Problemen.

Die folgenden Ausführungen sollen einen ersten Überblick über mögliche Problemfelder geben. Bei konkreten Rechtsfragen können Sie sich von uns anwaltlich beraten lassen. Sie können uns telefonisch erreichen und einen Termin vereinbaren oder unser Kontaktformular nutzen


GIROKONTO

Niemand kommt heute noch ohne ein Girokonto aus. Manchmal lehnen Banken und Kreditinstitute die Eröffnung eines Kontos ab oder kündigen eine bestehende Kontoverbindung, wenn es in der Vergangenheit zu häufigen Pfändungsmaßnahmen gekommen ist.

Hier können sich folgende Fragen stellen:
  • Ist eine Kündigung des Girokontos berechtigt?
  • Gibt es einen Anspruch auf Eröffnung oder Führung eines Girokontos für jedermann?
  • Was versteht man unter einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
  • Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten?
  • Sind die von den Banken geforderten Entgelte berechtigt?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Konto und Zahlungsverkehr sowie Bankentgelte.


ZAHLUNGSVERKEHR

So gut wie alle Zahlungsflüsse werden über Girokonten abgewickelt. Bei der Vielzahl der bestehenden Konten und der entsprechenden Anzahl von Transaktionen kommt es vor, dass einzelne Belastungsbuchungen unrichtig sind. Dabei kann es sich um versehentlich unrichtig ausgeführte Überweisungen, aber auch um missbräuchliche  Verfügungen unberechtigter Dritter handeln.

Auch hier können sich folgende Fragen stellen:
  • Haftet die Bank für verspätet ausgeführte oder fehgeschlagene Überweisungen?
  • Wer trägt das Risiko von auftretenden Fehlern oder von missbräuchlichen Verfügungen?
  • Können Lastschriften, Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge vom Kunden jederzeit oder nur aus bestimmten Gründen und innerhalb bestimmter Fristen widerrufen werden?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Konto und Zahlungsverkehr.


EC-UND KREDITKARTEN

Fast jeder besitzt mindestens eine EC- oder Kreditkarte. Auch bei der Verwendung von Geld- und EC-Karten kann es trotz größter Vorsicht zu missbräuchlichen Verfügungen kommen. Die Karte kann verloren gehen, oder sie wird gestohlen. Im Zusammenhang mit einem Diebstahl kann es auch zur Entwendung oder zum Ausspähen der PIN kommen.

Es können sich folgende Probleme ergeben:
  • Wer haftet für missbräuchliche Verfügungen mit der Karte vor und nach Anzeige des Verlustes?
  • Was gilt, wenn am Automaten nach dem Kartenverlust mit richtiger PIN Geld abgehoben wird?
  • Wer muss beweisen, dass eine missbräuchliche Verfügung vorliegt?
  • Welche Sorgfaltsanforderungen des Kunden bestehen hinsichtlich der Aufbewahrung der Geldkarte und der PIN?
Ähnliche Probleme können auftreten, wenn die Möglichkeiten des Online-Banking genutzt werden. Auch hier kann es zu Missbrauchsfällen kommen  (sog. Phishing, Pharming).

Die wichtigsten Fragen sind:
  • Wer trägt hier das Missbrauchsrisiko?
  • Welche Anforderungen werden an den Kunden gestellt, um seinen Computer entsprechend vor Schadsoftware zu schützen?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Geld- und Kreditkarten.


KREDITE

Für Kreditverträge werden von Kreditinstituten fast immer formularmäßige Vertragsmuster verwendet. In den vorformulierten Verträgen werden meist sämtliche Vertragspartner als „Mitdarlehensnehmer“ bezeichnet. Die Bezeichnung im Vertrag ist jedoch nicht maßgeblich, es kommt für die Beurteilung auf die konkreten Einzelfallumstände an. Die Unterscheidung zwischen „Mitdarlehensnehmer“ und „Mithaftendem“ hat Konsequenzen für den Fall der Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit einer Bürgschaft, die nicht für den „echten Mitdarlehensnehmer“ gilt. 
  • Wie werden Mithaftende (Bürgen) von echten Mitdarlehensnehmern unterschieden?
  • Wie erfolgt der Ausgleich zwischen Kreditnehmer und Bürgen oder anderen Sicherungsgebern, wenn diese im Sicherungsfall in Anspruch genommen werden?
Bei Kreditverträgen mit variablem Zinssatz gibt es bestimmte rechtliche Anforderungen an den Inhalt von Zinsänderungsklauseln.
  • Wie muss eine wirksame Zinsänderungsklausel beschaffen sein?
  • Welche Folgen hat eine danach unwirksame Zinsänderungsklausel, welcher Zins gilt? 
Besondere Regelungen gelten bei Kreditverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Verbraucherdarlehen) zum Schutz von Verbrauchern. Die gesetzlichen Regelungen zu  Verbraucherdarlehen sind stark europarechtlich geprägt. Es gibt eine große Anzahl von speziellen verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften.
  • Welche Folgen haben Verstöße gegen diese Schutzvorschriften?
  • Was gilt bei Kreditverträgen, in denen das Schriftformerfordernis nicht eingehalten wird, oder bei denen gesetzliche Pflichtangaben fehlen?
  • Welche Pflichten haben Kreditvermittler?
Außerdem steht dem Verbraucher nach Vertragsschuss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  • Welche Auswirkungen hat die Ausübung des Widerrufsrechts auf die gegenseitigen Verpflichtungen?
  • Innerhalb welcher Frist ist der Widerruf möglich?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Darlehensrecht.


FORDERUNGSKAUF / FACTORING

Zur Risikoauslagerung verkaufen Kreditinstitute teilweise notleidende Kredite an andere Unternehmen, die die Forderungen dann im eigenen Namen geltend machen. Das kann für den Kreditnehmer erhebliche Auswirkungen haben.

Es stellen sich folgende Fragen:
  • War der Verkauf von Kreditforderungen datenschutzrechtlich zulässig?
  • Verstößt der Verkauf gegen das Bankgeheimnis?
  • Wie können Kreditnehmer ihre Rechte nach dem Verkauf der Kreditforderung wahren?
  • Ist der Erwerber an die Vereinbarungen zwischen dem alten Kreditgeber und dem Kreditnehmer gebunden?
  • Bestehen Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Bankgeheimnisses?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Forderungskauf und Forderungsverkauf (Factoring).


SCHUFA, DATENSCHUTZ

Viele Kreditinstitute sind Geschäftspartner der SCHUFA, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Treten während einer Geschäftsbeziehung, z.B. bei Krediten Probleme (Zahlungsschwierigkeiten) auf, meldet das Kreditinstitut diese an die SCHUFA.

Folgende Fragen können auftreten:
  • Muss der Vertragspartner des Kreditinstituts jeden SCHUFA-Eintrag hinnehmen?
  • Gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen unrichtige SCHUFA-Einträge vorzugehen und diese löschen zu lassen?
  • Gegen wen ist vorzugehen?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter SCHUFA.


LEASING

Eine spezielle Form der Finanzierung von Anschaffungen stellt das Leasing dar. Es gibt verschiedene Formen von Leasingverträgen. Typisch für Leasing ist, dass der Leasinggegenstand nicht dauerhaft beim Leasingnehmer verbleibt. Der Leasingnehmer erwirbt vom Leasinggeber nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Leasing hat Vor- und Nachteile, die vor der Entscheidung „Leasing oder Kredit“ sorgfältig abzuwägen sind. So hat ein Leasingvertrag meist eine bestimmte Laufzeit. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei den folgenden Fragen können Probleme auftreten:
  • Was gilt dann, wenn der Leasingnehmer die Leasingraten nicht mehr bezahlen kann oder vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen will?
  • Welche Rechte hat der Leasingnehmer, wenn der Leasinggegenstand mangelhaft ist?
  • Welche Ansprüche bestehen, wenn der Leasinggegenstand nicht wie vereinbart, z.B. mangelhaft  zurückgegeben wird?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Leasing.


SCHROTTIMMOBILIEN UND GRAUER KAPITALMARKT

In den letzten Jahren hat man viel über „ Schrottimmobilien“ gehört. Was ist das? Hintergrund der Rechtsprechung zu den Schrottimmobilien ist eine Vielzahl von als Anlageobjekt  verkauften Immobilienbeteiligungen oder Immobilienfondsanteilen. Häufig blieben die Renditen hinter den prognostizierten Zahlen deutlich zurück, nicht selten kam es zum Totalverlust des Geldes der Anleger. Viele der Immobilienfonds wurden insolvent. Aus diesem Grund wurde und wird verstärkt versucht, auch die finanzierenden Banken als solventen Schuldner in Anspruch zu nehmen.

Es geht dabei um folgende Fragen:
  • Wann haftet die Bank für fehlerhafte Beratungen des Anlageberaters oder für Prospektfehler?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Haustürgeschäften?
  • Wann hat die Bank eigene Aufklärungspflichten?
  • Wer haftet sonst noch für Beratungsfehler und für Prospektfehler?

Eine vergleichbare Situation besteht bei vielen anderen Anlageformen des Grauen Kapitalmarktes, wie z.B.
  • Schiffsfonds,
  • Umweltfonds (z.B. Windkraftanlagen)
  • Medienfonds 
  • Gesellschaftsbeteiligungen (als Kommanditist oder atypisch stiller Gesellschafter) an Unternehmen
Diese Anlageformen sind geprägt von einem erheblichen unternehmerischen Risiko, über welches häufig durch die Anlagevermittler nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Grauer Kapitalmarkt.


WERTPAPIERE UND ANLAGEBERATUNG

Auch im Wertpapiergeschäft der Kreditinstitute kann es zu fehlerhaften Anlageberatungen bei der Vermittlung von Kapitalanlagen kommen. Nicht immer entspricht die Anlageberatung dem Kundeninteresse.  Das liegt nicht zuletzt daran, dass die zu vertreibenden Produkte immer komplexer werden und selbst für den Fachmann oft nicht überschaubar sind. Entwickelt sich die Geldanlage schlechter als erwartet, stellt sich die Frage, ob die vertreibende Bank haftet.

Folgende Probleme treten auf:
  • Was versteht man unter einer anlegergerechten und anlagegerechten Beratung?
  • Wer muss Beratungsfehler beweisen?
  • Wann bestehen bei einer fehlerhaften Beratung Schadensersatzansprüche des Anlegers?
  • In welcher Höhe sind Schadensersatzansprüche auszugleichen?
  • Ist die Bank auch verpflichtet, auf später eintretende Risiken hinzuweisen und gegebenenfalls den Verkauf der einmal angebotenen Anlage zu empfehlen?
Bei der Anlageberatung kommt der Aufklärung des Anlegers  über Zuwendungen, die der Berater für seine Empfehlung erhält (so genannte Kick Backs) besondere Bedeutung zu. Bei diesen Zuwendungen an den Berater bei der Vermittlung bestimmter Produkte besteht für den Anleger die Gefahr, dass der Berater seine Empfehlung nicht allein im Kundeninteresse abgibt, sondern zumindest auch im eigenen Interesse, nämlich um möglichst hohe Rückvergütungen zu bekommen.
Seit dem 01.01.2010 besteht zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei jeder Anlageberatung des Kunden die Verpflichtung, ein schriftliches Beratungsprotokoll anzufertigen und vom Anlageberater  zu unterschreiben und dem Kunden auszuhändigen. Das Protokoll muss den gesetzlichen Mindestinhalt haben (Anlass der Beratung, Dauer des Gespräches, persönliche Situation des Kunden, Informationen zu den angebotenen Produkten, Anliegen des Kunden usw.)

Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Wertpapiere und Anlageberatung und Anlagevermittlung.


PROSPEKTHAFTUNG

Bei der Anlageberatung werden häufig auch Prospekte eingesetzt, die dem Interessenten vorgelegt und übergeben werden. Durch das Prospekt soll dem Anleger -so der Gesetzgeber- ein leicht verständlicher und zutreffender Eindruck von der Kapitalanlage vermittelt werden. In der Praxis werden die Prospekte diesen Anforderungen oft nicht gerecht.

Folgende Fragen treten auf:
  • Muss der Anleger das Prospekt vollständig durchlesen?
  • Was ist, wenn Erklärungen und Anpreisungen des Anlageberaters inhaltlich vom Prospekt abweichen?
  • Was gilt, wenn das Prospekt nicht oder erst nach Zeichnung der Anlage übergeben wird?
  • Wer haftet für den richtigen Inhalt des Prospekts?
  • Was sind Prospektfehler, die eine Haftung auslösen können?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Prospekthaftung.


VERMÖGENSVERWALTUNG

Eine besondere Form der Anlageberatung stellt die Vermögensverwaltung dar. Hier muss nicht vor jeder einzelnen Anlageentscheidung eine Anlageberatung durchgeführt werden, sondern es werden vorab für die gesamte Dauer der Vermögensverwaltung die Anlageziele und die Anlagerichtlinien verbindlich vereinbart. An diese ist der Verwalter gebunden. Eine Vermögensverwaltung ist sinnvoll bei der Anlage von größeren Vermögen. Der Anleger bringt dem Vermögensverwalter dabei zwangsläufig ein besonderes Vertrauen entgegen.  Trotzdem kann es auch zu Fehlinvestitionen kommen.

Dann stellen sich folgende Fragen:
  • Sind die vereinbarten Anlagerichtlinien anlegergerecht?
  • Wann haftet der Verwalter für eingetretene Schäden?
  • Hat sich der Vermögensverwalter innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien bewegt?
  • Hat der Vermögensverwalter ordnungsgemäß über die Entwicklung der Anlage informiert?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Vermögensverwaltung.


EINLAGENSICHERUNG

Verluste von Anlegern traten bei Insolvenzen von Kreditinstituten im Zuge der „Finanzkrise“ ein. Die Frage, für welche Arten von Anlagen und in welcher Höhe eine Einlagensicherung besteht, ist daher für den Anleger eminent wichtig.

Es stellen sich folgende Fragen:
  • Welche Einlagen sind in welcher Höhe von der Einlagensicherung umfasst?
  • Wo und wie sind etwaige Ansprüche anzumelden?
  • Gibt es eine staatliche Überwachung der Kreditinstitute, die das Verlustrisiko im Vorfeld minimieren kann?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Einlagensicherung.


aktuelle Pressemitteilungen
Akzenta AG
Akzenta AG – Ansprüche der Anleger
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Aufsichtsräte der Aufina Holding AG wurden zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt
Aufina Holding AG: Ermittlungen gegen ehemalige Vorstände
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Hoffnung für Anleger: BGH bejaht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei so genannten "Schrottimmobilien"
Care Life Investment Trust II AG & Co. KG und Care Life Services AG
Care Life Investment Trust I AG & Co. KG – Haftung der HVS Treuhandgesellschaft mbH
Care Life Investment Trust II AG & Co. KG und Care Life Services AG dürfen
DG Fonds
DG Immobilienfonds – Haftung der die Beteiligung vertreibenden Banken?
DG Anlage Gesellschaft mbH - Anleger klagen
Falk-Fonds
AWD zum Schadensersatz bei Vermittlung von Falk – Immobilienfonds verurteilt
First Real Estate Grundbesitz GmbH - FRE -
Verantwortliche der First Real Estate Grundbesitz GmbH - FRE - zum Schadensersatz verurteilt
First Real Estate Grundbesitz GmbH - Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Frankonia Wert AG / Deltoton AG
Hoffnung für Anleger an der Deltoton AG - Frankonia Wert AG -
„Frankonia heißt jetzt Deltoton- aber alles bleibt beim Alten“
Gehag Immobilienfonds
Prospekthaftung bei Gehag Immobilienfonds 11, 15 und 18
Göttinger Gruppe / Securenta
LG Berlin sah kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 133 InsO
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter der Securenta – müssen Anleger die Gelder an den Insolvenzverwalter zurückzahlen?
Göttinger Gruppe – Securenta AG – Anmeldung der Insolvenzforderungen
Insolvenzverfahren gegen Göttinger Gruppe eingeleitet
Göttinger Gruppe in Zahlungsschwierigkeiten?
Göttinger Gruppe - Kapitalanleger beginnen zu vollstrecken.
IMMOVATION
IMMOVATION – Bucheinsichtsrecht wird seit mehreren Wochen verweigert
IMMOVATION Firmengruppe – Risiken / Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger
K1 Global Limited und K1 Invest Limited
Anlagefonds K1 Global Limited und K1 Invest Limited – ein betrügerisches Schneeballsystem des Aschaffenburger Hedgefonds-Managers Helmut Kiener
LAM
Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen LAM - Verdacht auf Anlagebetrug
Lehmann Brothers
Die Ratingagentur Standard & Poors wird von einem Lehman – Anleger verklagt
Zur Frage der Einstufung des Bonitätsrisikos der Emittentin durch die Bank
Fehlerhafte Anlageberatung beim Verkauf von Lehman – Zertifikaten?
Lehman - Zertifikate – besteht eine Hinweispflicht auch auf Gewinnmarge der Bank bei einem Eigengeschäft?
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Lehman Brothers: Auch deutsche Anleger betroffen
Lehmann Zertifikate: Urteil des OLG Frankfurt a.M. 17.02.2010, 17 U 207/09
Multi Advisor Fund I GbR
Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler
Multi Advisor Fund I GbR - Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank eröffnet
MWB Vermögensverwaltung GmbH
Schadensersatzklagen gegen MWB Vermögensverwaltung GmbH – Zuständigkeit der deutschen Gerichte?
MWB Vermögensverwaltung AG - Klage von deutschen Anlegern eingereicht
Phönix Kapitaldienst
Auszahlung von Scheingewinnen an manche Anleger - Insolvenzanfechtung
Betrugsfall Phönix - Anleger können Zahlungen aus der Insolvenzmasse oder von der EDW erhalten
Neuigkeiten im Betrugsfall Phoenix- Die EDW in Not
Phoenix- Kapitaldienst- Eine Bilanz
Privatbank Reithinger
Privatbank Reithinger - Insolvenzantrag eingereicht - Entschädigungsfall
Privatbank Reithinger Geschäftserlaubnis entzogen
Südwest Finanz Vermittlungs AG
Südwest Finanz Vermittlung AG – Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger in eine Beteiligung an der Südwest Renta Plus
Kapitalanlage als stiller Gesellschafter bei der Göttinger Gruppe, der Frankonia Wert AG und der Südwest Finanz Vermittlungs AG
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig
WBG Leipzig West AG, Wirtschaftsprüfer zum Schadensersatz verurteilt
Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig
Archiv
Haftungsrechtliche Folgen einer gescheiterten Unternehmenssanierung
Russland plant weitere Öffnung des Banksektors für ausländische Investoren
Schadenersatzklagen gegen DZ- Bank und Volks- und Raiffeisenbanken
Konto & Zahlungsverkehr
BGH stärkt die Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift
Bankrecht: Bank kann Doppelüberweisung nicht vom Anweisenden zurückverlangen
Bankrecht: Abtretungspflicht nach auftragsrechtlichen Grundsätzen bei Überweisungsgeschäften, an denen mehrere Banken beteiligt sind
Bank muss gefälschte Überweisung ersetzen
BGH stärkt die Rechte der Anleger bei langfristigen Prämiensparverträgen
Bankrecht: Vertragliche Warnpflichten von Banken im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Bankrecht: Kirch-Urteil: BGH: Zum Umfang des Bankgeheimnisses und der Loyalitätspflicht der kreditgebenden Bank bei Darlehensverträgen
Bankrecht: Auskunftsanspruch des Inhabers eines Girokontos gegenüber der Bank erlischt nicht allein mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen
Bankrecht: BGH: Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses für grob verschuldete Zugangsbeschränkungen zum Online-Banking
Bankrecht: BGH: Keine Fristbindung des Widerspruchs gegen Belastungsbuchungen
Wichtige Änderungen bei der Kontopfändung voraussichtlich ab Juli 2010 - das so genannte P-Konto -
Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben
Bankrecht: BGH: Zur Annahme einer sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB bei Missbrauch des Lastschriftverfahrens
Bankrecht: Gefälschte Scheckbestätigung: Bank muss bei unzulänglicher Prüfung Schadenersatz leisten
Bankrecht: Sparbuch: Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf den Inhalt berufen
Bankrecht: Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen
Bankentgelte
Bankrecht: Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen
Bankrecht: Keine Bankgebühr bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung
Bankrecht: Zusatzgebühren für Überweisung bei Überziehung des Dispo-Kredits sind rechtswidrig
Bankrecht: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln von Kreditinstituten
Geld- und Kreditkarten
Sofortüberweisung.de – Warnung des ZKA - Zentraler Kreditausschuss
Darlehensrecht
allgemein
Bankrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Besserer Schutz vor Lockvogelangeboten
Regierung will mit einem neuen Gesetzentwurf Kreditverbriefungen erschweren
Verbraucherdarlehen
Darlehensrecht: Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
Neues Recht für Verbraucherdarlehen ab 11.06.2010
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Darlehensverträgen
Anlegerrecht: EuGH: Zum Recht des Verbrauchers auf Auflösung des Kreditvertrags
Immobilienfinanzierung
Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung
Bankrecht: Bank darf vom Darlehensnehmer in AGB nicht die Kosten der von ihr beauftragten Wertermittlung verlangen
Immobilenfinanzierung: Unwirksame Klauseln in Lebensversicherungen zum Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung
Bankrecht: Abtretung von Kreditforderungen oder der Schutz vor Eigenheimjägern
Höherer Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung von Lebensversicherungen
Kreditsicherung
Kreditsicherung: Rückkaufswerte nach Kündigung von Lebensversicherungen zu niedrig
Kreditsicherung: Verjährung der Hauptforderung: Ablösung der Bürgschaft durch Darlehen lässt neues Schuldverhältnis entstehen
Bankrecht: Abtretung von Darlehensforderungen verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB
BGH: Beweislast für die Voraussetzungen einer echten Mitdarlehensnehmerschaft liegt grundsätzlich bei der kreditgebenden Bank
Widerrufsrecht eines Verpfänders
Wertpapiere
Bank zu Schadensersatz wegen Zinsswap-Verträgen verurteilt
Kapitalmarktrecht: EuGH: Verbot des Insider-Geschäfts bei Börsengeschäften
Anlegerrecht: Zulässige Verwendung des Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine - DAX
Kapitalmarktrecht: AG Leipzig: Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Beratung
Schadensumfang bei falschen Mitteilungen des Vorstandes einer AG
Grauer Kapitalmarkt
Medienfonds
Kapitalmarktrecht: Aufklärung über das Totalverlustrisiko durch rechtzeitige Übergabe eines Prospektes ist ausreichend
Schrottimmobilien und geschlossene Immobilienfonds
Kapitalmarktrecht: Verjährung des Freistellungsanspruchs des Treuhänders
BGH: Erstellung einer Abfindungsbilanz ist keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens
BGH entscheidet nach EuGH: Haustürgeschäfte – Richtlinie steht den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft im deutschen Recht nicht entgegen
Schrottimmobilien: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge
Kapitalmarktrecht: Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben bei Widerruf eines in Haustürsituation erklärten Beitritts zu geschlossenem Imobilienfonds
Deutsche Rechtsprechung zu den Grundsätzen der faktischen Gesellschaft steht nicht im Widerspruch zu europäischem Recht
Anlegerecht: Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar
GbR: Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar
Anlegerrecht: Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
Kapitalmarktrecht: Ein dem Anliegerschutz dienender Mittelverwendungskontrollvertrag zugunsten Dritter als Allgemeine Geschäftsbedingung
Kapitalmarktrecht: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung
Lauf der Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiver Kenntnisnahme des Anlegers abhängig
Bankrecht: Aufklärungspflicht der Banken bei Realkreditverträgen
Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf Widerruf von Beitrittserklärung zu geschlossenem Immobilienfonds anwendbar
Schrottimmobilien: BGH folgt EuGH
Aufatmen bei den Anlegern der Securenta / Göttinger Gruppe
Widerruf von Darlehensvertrag
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe / Securenta AG (BGH Entscheidungen vom 21.03.2005 (II ZR 124/03, II ZR 140/03, II ZR))
Nachschusspflicht bei geschlossenen Immobilienfonds in Form von Publikumsgesellschaften
Schiffsfonds
Schiffsfonds – eine weitere Anlageform in der Krise
Finanzierte Kapitalanlagen
Institutionalisiertes Zusammenwirken: DKB zu Schadensersatz verurteilt
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Haustürwiderrufsrecht bei Darlehensverträgen
Anrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines Finanzierungsdarlehens
Schrottimmobilie und Mietpools – die lang herbeigesehnte Entscheidung des BGH vom 20.03.2007 – XI ZR 414/04 -
„Schrottimmobilie II“:BGH schränkt Möglichkeiten zu r Rückabwicklung von Darlehen ein
Riesenradfonds
Umweltfonds
Bioenergiefonds/Biomassefonds
Erdwärmefonds/Geothermiefonds
Solarfonds
Windkraftfonds
Anlageberatung und Anlagevermittlung
Kick-Back
BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990
Kick-Back: Keine Verpflichtung des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Provisionen, wenn offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden
Kick-Back: Haftung der Banken beim Vertrieb von Medienfonds
Kick – Back – Rechtsprechung auch für Anlageberater, die keine Banken sind? Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 4. März 2010 - Az: 13 U 42/09 -
Kick-Back: Aufklärungspflicht der beratenden Bank über erhaltene Rückvergütungen beim Vertrieb von Medienfonds
Kapitalmarktrecht: Aufklärungspflicht des Wertpapierhandelsunternehmens über Kick back Zahlungen auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum vorsätzlichen Verschweigen von Rückvergütungen
Informationspflichten bei Kickback- Zahlungen – BGH stärkt Anlegerrechte
Inkrafttreten anlegerschützender Gesetze zum 27.07.2010
Anlegerrecht: EU - Kommission schlägt Maßnahmenpaket zur Stärkung von Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen im Finanzdienstleistungssektor vor
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine Empfehlungen für eine verbesserte Bankenregulierung und Bankenaufsicht vorgelegt
Anlageberatung: Keine Pflicht des Anlegers zur Prüfung des Emissionsprospektes auf Widersprüche zu Angaben des Anlageberaters
Anlegerrecht: Keine Verpflichtung zur Aufklärung über Provision bei nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberatern
Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers OLG Frankfurt a.M. (Az: 24.3.2010, 13 U 110/09)
Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes geplant
Deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers
Kapitalmarktrecht: Zeitnahe und regelmäßige Lektüre des Handelsblatts ist für Anlageberater unverzichtbar
Kapitalmarktrecht: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Kapitalmarktrecht: Zur Rechtszeitigkeit der Prospektübergabe bei einer Beiteiligungszeichnung
Kapitalmarktrecht: Bank haftet für Empfehlung ungeeigneter Rentenversicherungen
Anlegerrecht: Wertpapierprospekte: Kommission baut Bürokratie ab und verbessert Anlegerschutz
Kapitalmarktrecht: Fehlerhafte Anlageberatung: Naturalrestitution auch bei Beteiligung Dritter
Kapitalmarktrecht: BGH: Zur Anlagevermittlerhaftung beim Windpark
BGH: Banken müssen Anleger bei Kenntnis auf negative Kritik in Brancheninformationsdienst hinweisen
Ausländische Finanzdienstleister vor deutschen Gerichten – der Fall MWB
Kapitalmarktrecht: Beratungspflichten einer Bank bei der Empfehlung von Auslandsanleihen
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG zu Schadensersatz verurteilt
Futura Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt
Aufklärungspflicht der Bank - keine schriftliche Dokumentation
Kapitalmarktrecht: Aufklärungspflicht der Bank - keine schriftliche Dokumentation
Vermögensverwaltung
Prospekthaftung
Kapitalmarktrecht: Arglistige Täuschung des Anlegers durch ein inhaltlich überholtes Prospekt
Prospekthaftung: Mittelverwendungskontrolleur muss potenzielle Anleger über Risiken aus fehlender Kontrollmöglichkeit aufklären
Prospekthaftung: Mittelverwendungskontrolleur muss potenzielle Anleger über Risiken aus fehlender Kontrollmöglichkeit aufklären
Grenzen der Prospekthaftung für Prominente, mit deren Namen beim Vertrieb von Anlageprodukten geworben wird
Voraussetzungen von Prospekthaftungsansprüchen bei geschlossenen Immobilienfonds (GEHAG)
Kapitalmarktrecht: Prospekthaftung wegen mangelnder Aufklärung über Vertriebsstruktur
Kapitalmarktrecht: Anforderungen an Prognosen in zur Anlageberatung herangezogenen Prospekten
Leasing
Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform 2002
Forderungskauf und Forderungsverkauf -Factoring-
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Verkäufen zahlungsgestörter Darlehensforderungen
Einlagensicherung
Bankrecht: BGH: Zur Informationspflicht der Bank bzgl. des Umfangs der Einlagensicherung von Kundengeldern
Kapitalmarktrecht: BGH: Zur Informationspflicht der Bank bzgl. des Umfangs der Einlagensicherung von Kundengeldern



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Rechtsanwalt Dr. Dirk Bartels

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 343/17 Verkündet am: 8. März 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja   BGB § 745 Abs. 2, § 1020 Abs. 2   Sind di
16/10/2012 15:41

Anlagevermittler muss das Anlagekonzept insbesondere auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen-OLG Köln vom 23.08.11-Az:9 U 158/10
05/02/2014 22:11

Innerhalb eines Beratungsvorgangs ist jedes Fehlverhalten des Aufklärungsschuldners jeweils als eigenständiger Vorgang anzusehen, der prozessual selbstständig zu beurteilen ist.
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published on 04/02/2005 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07.05.2004 - 3 0 409/02 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsv
published on 19/08/2010 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 1. Februar 2010 verkündete, durch die Beschlüsse des Familiengerichts vom 28. April 2010 und des Senats vom 29. Juli 2010 berichtigte Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottwe