Besondere Arbeitsverhältnisse
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Besondere Arbeitsverhältnisse
originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
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Fachanwältin für
AgrarrechtDie Kanzlei Rechtsanwälte Buse GbR in 06886 Lutherstadt Wittenberg kann Sie in folgenden Rechtsgebieten: Sanierung von Unternehmen, Patentrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsverträge, Energierecht vertreten. Rechtsanwältin Franziska Buse kann Sie unter a
Areas of lawArbeitsrecht, Abfindung, Probezeit, Zeugnis, Arbeitsvertragsrecht, Altersteilzeit, showMore
Areas of lawAnwaltshaftung, Besondere Arbeitsverhältnisse, Arzthaftungsrecht, Ausländerrecht, Einreiserecht, Anlageprodukte, showMore
Areas of lawArbeitsrecht, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abfindung, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsverfassungsrecht, showMore
3 Lawyers
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by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
04/09/2013 13:39
Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.
SubjectsArbeitnehmerüberlassung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
08/08/2014 09:39
Die rückwirkende Änderung des Arbeitsvertrags ist unangemessen benachteiligend, wenn sie das Äquivalenzprinzip verletzt, indem sie bereits entstandene Ansprüche im Nachhinein beseitigen soll.
SubjectsArbeitnehmerüberlassung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
02/04/2015 11:06
Sachlicher Grund - Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG - betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung vorübergehend - Projektbefristung - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen Mitte
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
14/05/2015 13:26
Bei nicht nur vorübergehendem Einsatz eines Leiharbeitnehmers kommt gegenüber dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt.
SubjectsArbeitnehmerüberlassung
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published on 13/12/2016 00:00
URTEIL DES GERICHTS (Erste Kammer)
13. Dezember 2016 (
*1
)
„EZB — Personal der EZB — Leiharbeitnehmer — Begrenzung der Höchstdauer der Leistungserbringung eines Leiharbeitnehmers — Nichtigkeitsklage — Anfechtbare...
published on 25/07/2013 00:00
Tenor
Die Beschwerden der im Rubrum aufgeführten Antragstellerinnen und Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. März 2013 – 1 L 667/12.NC u.a. -, soweit er das jeweils von ihnen betriebene Anordnungsverfahren
published on 24/08/2015 00:00
Tenor
Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens in vollem Umfang.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vo
published on 04/11/2011 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. März 2010 - 1 K 1819/08 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr