Berufsausbildungsrecht

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Berufsausbildungsrecht

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Berufsausbildungsrecht

originally published: 14/09/2017 09:02, updated: 14/09/2017 09:02
Author’s summary
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der zentrale Normenkatalog für die Berufsbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Ausbilder und Auszubildende sind bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages an keine Form gebunden. Der Ausbildende hat jedoch spätestens vor Beginn der Berufsausbildung den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen, § 11 Abs. 1 Satz 1 BBiG. Der Ausbildungsvertrag ist in das von der zuständigen Stelle geführte Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Die Ausbildungsdauer soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen, § 5 Abs. Nr. 2 BBiG. Ausbilden darf, wer die persönliche und fachliche Eignung hat. Der Ausbildende hat neben der fachlichen Ausbildung des Auszubildenden auch dafür zu sorgen, dass dieser charakterlich gefördert wird.

Der Auszubildende hat die zuständige Berufsschule zu besuchen. Der Ausbildende hat diesen dazu anzuhalten. Dass Berufsausbildungsverhältnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Arbeitsverhältnis, so dass der Auszubildende kein Arbeitsentgelt schuldet. Vielmehr ist dem Auszubildende eine angemessene Vergütung zu gewähren, § 17 Abs. 1 BBiG. Auszubildende haben demnach keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies ist ausdrücklich in § 22 Abs. 3 MiLoG geregelt.

Dem Auszubildenden ob liegt die Hauptpflicht die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, § 13 BBiG.

Dass Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, § 21 Abs. 1 und 2 BBiG.

Die Kündigung während des Ausbildungsverhältnisses muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen, § 22 Abs. 3 BBiG. Während der Probezeit kann dieses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Kündigungsgründen gekündigt werden, § 22 Abs. 1 BBiG.

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28/10/2013 10:39

Wer einen Kollegen bei der Arbeit durch eine betriebsferne Tätigkeit fahrlässig verletzt, muss ihm ein Schmerzensgeld zahlen.
28/07/2007 11:55

Wenn sich im Laufe eines Ausbildungsverhältnisses ernsthafte Probleme ergeben, liegt der Gedanke an eine vorzeitige Beendigung nahe. Diese ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
03/11/2009 08:45

Auszubildende fallen in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht unter die Minijobregelung - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
04/03/2007 23:57

Betreibt ein Auszubildender während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses Wettbewerb zulasten seines Ausbilders, muss er diesem den daraus entstehenden Schaden ersetzen - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
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published on 13/06/2018 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Leistunge
published on 07/08/2015 00:00

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic
published on 19/01/2005 00:00

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 27. November 2003 und dessen Widerspruchsbescheid vom 15. April 2004 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeit
published on 18/02/2016 00:00

Tatbestand 1 Die am … 1989 geborene Klägerin beantragte am 02.10.2012 formlos aufgrund ihres zum Wintersemester 2012/2013 an der D.-Universität C-Stadt aufgenommenen Masterstudiengangs Integrated Design Engineering für den Bewilligungszeitraum