Verwaltungsgericht Mainz
Verwaltungsgericht Mainz
Urteile
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published on 06/09/2018 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.850 € festgesetzt.
Gründe
1
Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner im Wege des Erlass
published on 10/08/2018 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen.
published on 26/07/2018 00:00
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 28. Januar 2016 und der Widerspruchsbescheid vom 7. August 2017 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die
published on 25/07/2018 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Die Klägerin – eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehen