Baugenehmigung allgemein
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Baugenehmigung allgemein
originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
24/03/2010 10:14
Da das Eigentum oder ein vergleichbares Recht keine Voraussetzung für die Antragstellung der Baugenehmigung ist, ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch derjenige, der nicht Eigentümer ist, Bauherr sein kann - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
SubjectsBaugenehmigung allgemein
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
23/01/2014 12:41
Der Umbau eines Gebäudes zu einer Kindertagesstätte ist in einem allgemeinen Wohngebiet generell zulässig. - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
SubjectsBaugenehmigung allgemein
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
27/05/2013 08:12
Die Haltung von Pferden entspreche grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets.
SubjectsBaugenehmigung allgemein
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
24/11/2014 10:40
Ein ohne Baugenehmigung errichtetes Swimming-Pool an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden.
SubjectsBaugenehmigung allgemein
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published on 01/06/2011 00:00
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tat
published on 16/09/2011 00:00
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tat
published on 17/07/2009 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger ist einer von drei Vertrauensleuten und zugleich Mitunterzeichner eines Bürgerbegehrens, mit dem
published on 09/07/2008 00:00
Tenor
Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 09.01.2007 wird aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestan