Nutzungsuntersagung und -änderung
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Nutzungsuntersagung und -änderung
originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
09/06/2010 10:45
Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
23/01/2014 11:47
Eine ungenehmigte Haltung von Wollschweinen auf einem dafür nicht vorgesehenen Anwesen darf nicht fortgesetzt werden. - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
31/08/2007 14:42
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
27/01/2010 12:13
Anwalt für öffentliches Baurecht - Verwaltungsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
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published on 07/08/2009 00:00
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1 1/2, der Kläger zu 2 1/4, der Kläger zu 3 1/16 und der Kläger zu 4 3/16.
Die Revision wird nicht zugelassen
published on 23/08/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ca. 4,8 km langen Abschnitt der Ortsumfahrung W. im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 71n zwischen der Anschlussstelle H. der geplanten Nordverlängerung der BAB
published on 11/02/2004 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 22. November 2002 für die Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Streckenabschnitt Schliengen - Efringen
published on 01/06/2011 00:00
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tat