Arbeitnehmerüberlassung

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02/09/2017 09:58

Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwältin Arbeitsrecht in Berlin Mitte

Arbeitnehmerüberlassung

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Arbeitnehmerüberlassung

originally published: 02/09/2017 09:58, updated: 02/09/2017 09:58
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Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwältin Arbeitsrecht in Berlin Mitte

Die Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (der Verleiher) einem Dritten (Entleiher) bei ihm angestellte Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer) vorübergehend zur Verfügung stellt, die der Entleiher nach seinen Vorstellungen in seinem Betrieb wie seine eigenen Arbeitnehmer einsetzt.

Der Verleiher benötigt entsprechend dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitnehmerüberlassung. Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 01.04.2017 wurde die Überlassungshöchstdauer von Leiharbeitnehmer/innen auf 18 aufeinanderfolgende Monate begrenzt. Leiharbeitnehmer/innen ist das gleiche Entgelt zu zahlen wie vergleichbaren Arbeitnehmern (Stammarbeitskräften) im Betrieb des Entleihers (Grundsatz des equal pay). Eine Abweichung davon ist durch Tarifvertrag möglich. Leiharbeitnehmer/innen dürfen während eines Arbeitskampfes nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Leiharbeitnehmer/innen sollen künftig bei den für die Mitbestimmungen des Betriebsrates geltenden Schwellenwerten berücksichtigt werden.Anstellung geringfügig Beschäftigter bietet dem Arbeitgeber zwar keine finanzielle Ersparnis, da er die volle Sozialabgabenlast trägt. Sie schafft aber die Möglichkeit flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren. Die monatliche Vergütung darf regelmäßig 450 EUR (max. 5.400 EUR/ Jahr) nicht übersteigen. 

Die geringfügige Beschäftigung ist ein reguläres Arbeitsverhältnis, welches dem Arbeitnehmer („Mini-Jobber“) Ansprüche auf den gesetzlichen Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zahlung des Mindestlohns von derzeit 8,84 EUR brutto pro Stunde einräumt.

 

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04/09/2013 13:39

Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.
08/08/2014 09:39

Die rückwirkende Änderung des Arbeitsvertrags ist unangemessen benachteiligend, wenn sie das Äquivalenzprinzip verletzt, indem sie bereits entstandene Ansprüche im Nachhinein beseitigen soll.
14/05/2015 13:26

Bei nicht nur vorübergehendem Einsatz eines Leiharbeitnehmers kommt gegenüber dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt.
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published on 13/12/2016 00:00

URTEIL DES GERICHTS (Erste Kammer) 13. Dezember 2016 ( *1 ) „EZB — Personal der EZB — Leiharbeitnehmer — Begrenzung der Höchstdauer der Leistungserbringung eines Leiharbeitnehmers — Nichtigkeitsklage — Anfechtbare...
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URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 17. November 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinie 2008/104/EG — Leiharbeit — Anwendungsbereich — Begriff ‚Arbeitnehmer‘ — Begriff ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘
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Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2011 - L 16 KR 185/09 - wird zurückgewiesen.
published on 15/08/2018 00:00

Tenor 1) Die Bescheide der Beklagten vom 10.12.2013 und vom 19.11.2015 sowie die Widerspruchsbescheide vom 06.07.2015 und vom 15.06.2016 werden aufgehoben. 2.) Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 22.06.1995 zurückzunehmen. 3.) E