Teilzeitbeschäftigung
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by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
28/09/2017 17:40
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung
originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
Teilzeitbeschäftigung
originally published: 28/09/2017 17:40, updated: 28/09/2017 17:40
Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Auch ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer ist teilzeitbeschäftigt. Die Teilzeitbeschäftigung kann unterschiedlich ausgestaltet sein. So ist die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit aber auch die Beschäftigung an nur einigen Tagen in der Woche möglich. Eine Schlechterstellung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ist unzulässig, es sei denn die Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Das gilt auch für die Vergütung. D.h., dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer steht Arbeitsentgelt in dem Umfang zu, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, so dass bei ungleicher Behandlung auch immer das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung zu beachten ist.
Ansprüche auf Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit ergeben sich direkt aus §§ 8 und 9 TzBfG. Darüber hinaus haben zum Beispiel Eltern, in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer, entsprechend § 15 BEEG einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. d.h. in der Zeit, in der sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
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Rechtsanwalt
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Areas of lawArbeitsrecht, Abfindung, Kündigungsschutz, Zeugnis, Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigung, showMore
Areas of lawArbeitsrecht, Abfindung, Kündigungsschutz, Teilzeitbeschäftigung, Mobbing, Ehescheidung, showMore
Areas of lawArbeitsrecht, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abfindung, Kündigungsschutz, Zeugnis, Teilzeitbeschäftigung, showMore
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02/04/2015 11:06
Sachlicher Grund - Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 14 I 2 Nr. 1 TzBfG - betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung vorübergehend - Projektbefristung - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen Mitte
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
10/09/2011 15:11
Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
26/11/2013 11:05
§ 8 I und IV 1 TzBfG räumen unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit ein.
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
29/06/2007 13:07
Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
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published on 24/08/2015 00:00
Tenor
Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens in vollem Umfang.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vo
published on 22/11/2011 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.07.2011 - 1 Ca 247/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, der Über
published on 10/01/2012 00:00
Tenor
Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem
published on 09/07/2012 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 15. 09. 2011 - 2 Ca 3605/10 - abgeändert. Die Klage sowie der Weiterbeschäftigungsantrag vom 13. 10. 2011 werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechts