Teilzeitbeschäftigung

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Teilzeitbeschäftigung

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Teilzeitbeschäftigung

originally published: 28/09/2017 17:40, updated: 28/09/2017 17:40
Author’s summary
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen

 

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Auch ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer ist teilzeitbeschäftigt. Die Teilzeitbeschäftigung kann unterschiedlich ausgestaltet sein. So ist die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit aber auch die Beschäftigung an nur einigen Tagen in der Woche möglich. Eine Schlechterstellung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ist unzulässig, es sei denn die Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Das gilt auch für die Vergütung. D.h., dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer steht Arbeitsentgelt in dem Umfang zu, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, so dass bei ungleicher Behandlung auch immer das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung zu beachten ist.

Ansprüche auf Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit ergeben sich direkt aus §§ 8 und 9 TzBfG. Darüber hinaus haben zum Beispiel Eltern, in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer, entsprechend § 15 BEEG einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. d.h. in der Zeit, in der sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

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