Arzthaftungsrecht

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Arzthaftungsrecht

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Arzthaftungsrecht

originally published: 10/12/2012 12:34, updated: 10/12/2012 12:34
Author’s summary
Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Sie sind Arzt oder Ärztin und werden wegen eines vorgeblichen Behandlungsfehlers in Anspruch genommen? Regelmäßig wird Ihnen Ihre Versicherung einen Rechtsanwalt empfehlen. Es ist aber Ihr gutes Recht, sich auch anderweitig nach einem Anwalt Ihres Vertrauens umzusehen. Es geht ja schließlich um Ihren guten Ruf als Arzt. Sie sind Patient oder Patientin und glauben, von Ihrem Arzt falsch behandelt worden zu sein? Wir sehen für Sie Ihre Behandlungsunterlagen ein, bemühen uns um die Unterstützung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und deren medizinischem Dienst. Wir begleiten Sie im Schlichtungsverfahren der Schlichtungsausschüsse der Ärztekammern und vertreten Sie gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung und notfalls vor Gericht.

Für die Arzthaftung / Krankenhausträgerhaftung existiert eine spezielle gesetzliche Regelung nicht. Die Haftungsgrundlagen bestimmen sich vielmehr nach den Rechtsgrundsätzen der Vertragshaftung und dem Recht der sogenannten unerlaubten Handlung (Deliktshaftung).

Im Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Sie zu den nachfolgenden Themen:

  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Organisationsfehler
  • Aufklärungs- und Dokumentationsmängel
  • Haftung bei mangelhafter Geburtshilfe
  • Kosmetische Operationen
  • Schmerzensgeld/Schadensersatz
     
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Fachanwältin für
Familienrecht, Verkehrsrecht

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht
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01/10/2015 12:09

Einer Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat und 53 Folgeoperationen ausgesetzt war, stehen 200.000 EUR Schmerzensgeld zu.
21/02/2014 15:44

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published on 17/09/2007 00:00

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28. August 2007 – 1 L 1076/07 – wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das B
published on 08/09/2017 00:00

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published on 07/10/2014 00:00

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published on 15/09/2009 00:00

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Berücksichtigung der Beschäftigungszeit des Klägers als Arzt im Praktikum bei der