Arbeitsentgelt / Vergütung

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20/07/2017 12:50

Arbeitsentgelt / Vergütung / Tarifvertrag / Mindestlohn Anwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen in Berlin Mitte - Rechtsanwältin Dorit Jäger

Arbeitsentgelt / Vergütung

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Arbeitsentgelt / Vergütung

originally published: 20/07/2017 12:50, updated: 20/07/2017 12:50
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Arbeitsentgelt / Vergütung / Tarifvertrag / Mindestlohn

Anwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen in Berlin Mitte - Rechtsanwältin Dorit Jäger


Vergütungspflicht

Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung, § 611 a Abs. 2 BGB. Diese ist grundsätzlich frei verhandelbar. Zu prüfen ist, ob tarifvertragliche Regelungen zu beachten sind. Eine Tarifbindung gilt auch dann für Nicht-Tarifparteien, wenn in der Branche ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt. Diese haben Gesetzesrang und sind bindend. Eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Arbeitgeber erhalten bei den jeweiligen Arbeitgeberverbände Informationen über den für ihre Branche geltenden Tarifvertrag.

Zu beachten ist, dass jeder Beschäftigte, auch der Praktikant, Student, Minijobber oder Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns von derzeit 8,84 EUR brutto pro Stunde hat. Ausnahmen davon sind u.a. Auszubildende, Jugendliche (unter 18 Jahre) ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose, § 22 MiLoG.

Zahlt der Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestlohn und greift keine Ausnahme, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden, § 21 Abs. 3 MiLoG.



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Muss das Trinkgeld vollständig an die Arbeitgeberin abführt werden, so hat die Arbeitnehmerin einen Auskunftsanspruch über die Höhe dieser Gelder - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
23/01/2014 12:29

Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum schützt ihn nicht.
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