Fragen des Unterhalts
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
04/03/2007 21:20
Kindesunterhalt | Ehegattenunterhalt | Berechnung des Unterhaltsanspruches | Rechtsanwalt Berlin-Mitte
SubjectsFragen des Unterhalts
Fragen des Unterhalts
originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
Fragen des Unterhalts
originally published: 04/03/2007 21:20, updated: 04/03/2007 21:20
Fragen des Unterhaltes, sei es für die Zeit der Trennung, sei es für die Zeit nach der Scheidung, sei es für die Frage, ob man als 50-jahriger den Eltern gegenüber, die nun in ein Pflegeheim eingeliefert wurden, verpflichtet ist oder ob und in welchem Umfange man den Kindern unterhaltspflichtig ist, stellen sich immer wieder.
Die Gesetze, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die Rechtsprechung und viele weiteren Kriterien sind einem stetigen Wandel unterzogen, so dass sich eine schematische Betrachtung verbietet.
Jeder Einzelfall ist gründlich zu überprüfen und bedarf einer gesonderten Betrachtungsweise. Stets müssen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der beteiligten Ehepartner überprüft werden. Deshalb sind sie wechselseitig gegenüber auskunftsverpflichtet.
Häufiger stellen sich auch Fragen, wie sich ein vereinbartes Wechselmodell unterhaltsrechtlich auswirkt, ob für besondere Aufwendungen des Kindes ein Anspruch auf Mehr- und/oder Sonderbedarf besteht.
All dies ist stets im Einzelfall zu Überprüfen. Eine schematische Betrachtung verbietet sich.
Die Gesetze, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die Rechtsprechung und viele weiteren Kriterien sind einem stetigen Wandel unterzogen, so dass sich eine schematische Betrachtung verbietet.
Jeder Einzelfall ist gründlich zu überprüfen und bedarf einer gesonderten Betrachtungsweise. Stets müssen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der beteiligten Ehepartner überprüft werden. Deshalb sind sie wechselseitig gegenüber auskunftsverpflichtet.
Häufiger stellen sich auch Fragen, wie sich ein vereinbartes Wechselmodell unterhaltsrechtlich auswirkt, ob für besondere Aufwendungen des Kindes ein Anspruch auf Mehr- und/oder Sonderbedarf besteht.
All dies ist stets im Einzelfall zu Überprüfen. Eine schematische Betrachtung verbietet sich.
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Erbrecht, FamilienrechtLanguages
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
30/05/2014 16:32
Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen.
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05/05/2014 11:06
Nachdem dem Ehemann zu Unrecht den sexuellen Missbrauch der Tochter vorgeworfen wurde sah das OLG einen Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt für verwirkt.
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20/04/2018 14:50
Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat und die gesetzliche Vermutung einer sogenannten „Versorgungsehe“ greift – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Familienrecht Berlin
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
29/04/2015 14:30
Zur Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über die Person des Vaters zu erteilen.
SubjectsAllgemeines
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published on 22/11/2011 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.07.2011 - 1 Ca 247/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, der Über
published on 24/09/2009 00:00
Tenor
Unter entsprechender teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. August 2007 – 5 K 101/07 – und unter Aufhebung des Bescheides des Rechtsvorgängers des Beklagten vom 9. März 2005 in Gestalt des W
published on 26/02/2008 00:00
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 16.05.2007 und deren Widerspruchsbescheid vom 16.07.2007 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1
Der
published on 18/02/2013 00:00
Tenor
I. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 27.12.2010 wie folgt abgeändert:
1. Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten L. W., geboren am ...2005, Umg