Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 34a
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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht Inhaltsverzeichnis
(1) Erweist sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9) als unbegründet, so sind dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten der Verteidigung zu ersetzen.
(2) Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde als begründet, so sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten.
(3) In den übrigen Fällen kann das Bundesverfassungsgericht volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen.
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20/03/2019 13:03
Termindichte und fehlende Kapazitäten sowie unzureichende Personalausstattung bei Gericht allein dürfen keine Verlängerung der Untersuchungshaft zur Folge haben. Nur unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände können dies rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
SubjectsStrafrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
29/05/2018 12:12
Um bei einem Beschuldigten eine Durchsuchung anordnen zu können, muss der konkrete Verdacht bestehen, dass eine Straftat begangen wurde. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
02/05/2018 10:54
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsGrundsteuer
19/03/2018 10:12
Eine offen formulierte Frage auf dem Titelblatt einer Zeitschrift ist keine Tatsachenbehauptung und kann daher keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Medienrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 1. über die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des Grundgesetzes),2. über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes),2a. über den Ausschluss von Parteien von staatlicher
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published on 20/12/2018 00:00
Tenor
Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14. November 2016 - 1 Ws 266/16 (165/16) - und der Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 26. Mai 2016 - 8 StVK 38/16 - verlet
published on 06/12/2018 00:00
Tenor
1. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Februar 2018 - 172 C 21740/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz
published on 21/11/2018 00:00
Tenor
1. Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 23. Januar 2017 - S 4 SF 525/16 AB - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grun
published on 23/10/2018 00:00
Tenor
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. August 2017 - A 9 K 5094/16 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 A
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 1. über die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des Grundgesetzes),2. über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes),2a. über den Ausschluss von Parteien von staatlicher Finanzierung...