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originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
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Fachanwältin für
Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verwaltungsrechtverstion 168 by Dirk Beispielhaft in Sachen Recht
Areas of lawAgrarrecht, Anlegerrecht V2 edited on 0308, Apothekenrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Asylrecht und Bleiberechtsregelungen, showMore
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Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verwaltungsrechtverstion 168 by Dirk Beispielhaft in Sachen Recht
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
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Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
17/08/2017 14:48
Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik zum Zweck der Teilnahme an dem syrischen Bürgerkrieg stellt faktisch den Versuch der Vorbereitung zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat dar.
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
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Gegenwärtig im Sinne des Tatbestandes der Notwehr kann auch ein Verhalten sein, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann.
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
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Ein deutscher Strafbefehl muss übersetzt werden, wenn der Betroffene der deutschen Sprache nicht mächtig ist – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
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published on 20/09/2010 00:00
Tenor
Der Angeklagte A ist schuldig 614 Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten je in Tateinheit mit Datenveränderung.
Der Angeklagte wird zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird
published on 23/01/2009 00:00
Tenor
Der Angeklagte M. F. ist der versuchten Erpressung in zwei Fällen und der Erpressung schuldig.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 (fünf) Jahren und 3 (drei) Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte M.
published on 23/07/2015 00:00
Tenor
Der Angeklagte L1 wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte Q1 wird wegen Betruges in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagt
published on 04/05/2011 00:00
Tenor
I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. 1. a) § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs