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originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
14/09/2017 09:24
Übt die Gemeinde ein Vorkaufsrecht aus, muss dies dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
SubjectsSonstiges
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
27/11/2015 09:34
Der Abriss von Mietwohnraum verstößt nicht gegen das Verbot der Zweckentfremdung, wenn auf demselben Grundstück Eigentumswohnungen entstehen sollen.
SubjectsSonstiges
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
28/10/2013 11:04
Ein Straßengrundstück darf nur zur Gemeindestraße gewidmet werden, wenn rechtlich gesichert ist, dass diese grundsätzlich von jedermann befahren werden darf.
SubjectsSonstiges
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
29/01/2013 13:58
da dies einen massiven Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum darstellt-OVG Koblenz vom 12.09.12-Az:8 A 10236/12.OVG
SubjectsSonstiges
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published on 18/07/2018 00:00
Tenor
Der Einstellungsbeschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) W... vom 27. September 2016 und der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid vom 2. November 2017 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahren
published on 16/02/2016 00:00
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchsbescheides vom 23. Juli 2015 verpflichtet, die in dem am 5. Dezember 2014 bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan verfügte Abfindung des Klägers, berichtigt am 23. Februar 2015, in der Fass
published on 20/10/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Zur Abgeltung der dem Gericht entstandenen baren Auslagen wird gegen die Kläger ein Pauschsatz in Höhe von 220,00 € festgese
published on 16/02/2016 00:00
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, über den Widerspruch des Klägers gegen den am 1. Dezember 2010 bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan zu entscheiden und die Abfindung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzuse