Begründung von Arbeitsverhältnissen

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Begründung von Arbeitsverhältnissen

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Begründung von Arbeitsverhältnissen

originally published: 23/05/2008 10:02, updated: 23/05/2008 10:02
Author’s summary
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen in Berlin-Mitte

Ein Arbeitsvertrag kommt - wie andere Vertragstypen auch - durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.

Dabei muss Einigkeit sowohl über die vom Arbeitnehmer zu leistende Tätigkeit als auch über die vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung bestehen. Wenn die Höhe der Vergütung nicht vereinbart wurde, gilt die taxmäßige oder übliche Vergütung als vereinbart.

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gilt grundsätzlich Formfreiheit. Demnach kann ein Arbeitsvertrag ausdrücklich (mündlich oder schriftlich) oder stillschweigend durch schlüssiges Handeln (Bsp. die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit) geschlossen werden.

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Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
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