Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 665 Abweichung von Weisungen
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 665 Abweichung von Weisungen
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
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Rechtsanwalt
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Erbrecht, FamilienrechtFamilienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - BSP Rechtsanwälte
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
31/08/2012 14:59
da sie gegen § 307 Abs.1, 2 Nr. 1 verstößt-BGH vom 08.05.12-Az:XI ZR 437/11
SubjectsBankentgelte
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
16/07/2012 12:37
Arzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen-BGH vom 29.03.12-Az:GSSt 2/11
SubjectsArzthaftungsrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
09/01/2012 11:52
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
SubjectsKonto & Zahlungsverkehr
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
09/01/2012 11:49
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
SubjectsAllgemeines
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(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichte
(1) Auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Erbringung von Zahlungsdiensten zum Gegenstand hat, sind die §§ 663, 665 bis 670 und 672 bis 674 entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Die Vors
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published on 19/11/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 27/19 Verkündet am: 19. November 2020 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 27/05/2020 20:51
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 22.05.2015 (Az.: 6 O 172/15) wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3. Dieser Beschluss und das unter Ziffer 1) genan
published on 27/05/2020 15:45
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Partnervermittlungsvertrag.
Der Beklagte betreibt unter der Firma […] eine Partnervermittlungsagentur.
Aufgrund einer Kontaktanzeige in der Zeitung kontaktierte
published on 27/05/2020 05:10
Tenor
I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. März 2017 wird abgeändert.
II. Aus dem Bescheid der Beklagten vom 7. März 2016 werden aufgehoben
1. die Nummer 2;
2. die Nummer 6 insofern, als in
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