Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1019 Vorteil des herrschenden Grundstücks

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Eine Grunddienstbarkeit kann nur in einer Belastung bestehen, die für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten Vorteil bietet. Über das sich hieraus ergebende Maß hinaus kann der Inhalt der Dienstbarkeit nicht erstreckt werden.

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21/07/2016 09:32

Folge dessen ist aber regelmäßig nicht die Verpflichtung zur Aufgabe des Rechts, sondern die Verpflichtung, es auf Verlangen des Grundstückeigentümers nicht mehr selbst, sondern durch Überlassung an Dritte auszuüben.
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published on 20/03/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 317/18 Verkündet am: 20. März 2020 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR
published on 27/05/2020 21:19

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die am 28. Januar 2016 im Grundbuch des Amtsgerichts Passau von Karpfham Bl. ...- Abt. ... - vorgenommene Rechtseintragung wird zurückgewiesen. II. Der Beteiligte zu 1 hat
published on 27/05/2020 16:05

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 2. Dezember 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist Eigentümerin eines im Grundbuch a
published on 27/05/2020 15:43

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB -Grundbuchamt - vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fest
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