Sozialgericht Mainz

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Urteile
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published on 20/12/2016 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.780,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 22. März 2011 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der
published on 20/12/2016 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.171,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Februar 2008 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat 94 Prozent und die Klägerin 6 Prozent der Kos
published on 28/11/2016 00:00

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Streitig ist die Gewährung eines Wohngruppenzuschlags nach § 38a Elftes Bu
published on 22/11/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit einem Elektrostimulationsgeräts „Motionstim 8“.

Mainz

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