Zivilprozessordnung - ZPO | § 935 Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

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09/04/2018 11:40

Rechteinhaber können von Internet-Providern verlangen, Daten nicht zu löschen, die für die Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG erforderlich sind – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Internetrecht Berlin
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06/03/2018 12:33

Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot gilt auch, wenn der Wettbewerber gemeinnützig ist und die entsprechenden Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs ausführt – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Subjectssonstiges
20/07/2017 10:33

Eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung, setzt nicht voraus, dass zugleich eine Räumungsklage in einem Hauptsacheverfahren anhängig ist.
13/11/2014 13:59

Die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste einer GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung setzt das Vorliegen eines Verfügungsgrundes voraus.
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(1) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfäl

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann den Verletzer in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen

(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der benutzten Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. (2) In Fällen offensichtlicher R
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published on 11/10/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 96/16 vom 11. Oktober 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja MarkenG § 14 Abs. 5; Verordnung (EG) Nr. 207/2009 Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a; ZPO §§ 890,
published on 28/05/2020 10:05

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin. 3. Das Urteil ist gegen Sicher
published on 28/05/2020 09:41

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen: II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin
published on 28/05/2020 09:39

Tenor 1. Gegen die Schuldnerpartei wird wegen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot aus Ziffer 1 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 6.2.2014, Az. wie oben, ein Ordnungsgeld von insgesamt 150.000,00 €, ersatzweise für d
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