Zivilprozessordnung - ZPO | § 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. Das Gericht kann den Beweisführer über den Schaden oder das Interesse vernehmen; die Vorschriften des § 452 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.

(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1, 2 sind bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auch in anderen Fällen entsprechend anzuwenden, soweit unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen.

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18/03/2019 11:20

Ein Architekt hat bei seiner Kostenschätzung einen Toleranzrahmen. Dieser liegt bei einer vorgezogenen Grobkostenschätzung im Bereich von 30 bis 40 Prozent – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Baurecht Berlin
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Stürzt bei einer geführten Kamelwanderung eine Reiterin von dem ausbrechenden Tier zu Boden und verletzt sich dabei, haftet der Tierhalter für den Schaden. Er kann sich nicht auf die Haftungserleichterung für Haus- und Nutztiere berufen - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwalt für Schadensersatz & Deliktsrecht Berlin
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Zur Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers bei Familien-Internetzugang – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Urheberrecht Berlin
25/04/2018 09:59

Behält der Bauherr das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, hat er einen Schadenersatzanspruch, der sind nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, sondern nach dem konkreten Vermögensschaden bemisst – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Baurecht Berlin
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(1) Wer einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Es wird widerleglich vermutet, dass ein Kartell einen Schaden verursacht. Ein Kartell im Sinne dieses A

(1) Die Übertragung von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen, oder sonstige Einträge von gentechnisch veränderten Organismen stellen eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne von § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, s
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(1) Reicht das Ergebnis der unbeeidigten Aussage einer Partei nicht aus, um das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Tatsache zu überzeugen, so kann es anordnen, dass die Partei ihre Aussage zu beeidigen habe. Waren beide Parte
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published on 22/09/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 141/19 Verkündet am: 22. September 2020 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 23/03/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 3/20 Verkündet am: 23. März 2021 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 29/09/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 271/19 Verkündet am: 29. September 2020 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 18/06/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 93/19 Verkündet am: 18. Juni 2020 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
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(1) Reicht das Ergebnis der unbeeidigten Aussage einer Partei nicht aus, um das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Tatsache zu überzeugen, so kann es anordnen, dass die Partei ihre Aussage zu beeidigen habe. Waren beide Parteien vernommen...