Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 2 Geschützte Werke

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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

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22/05/2019 12:34

Der Schutz von Know-How und vertraulichen Geschäftsinformationen wird seit April durch ein neues Gesetz bestimmt und damit unter neue Voraussetzungen gestellt. Bislang reichte zum Schutz schon der bekundete Wille zur Geheimhaltung einer bestimmten Information durch den Geheimnisinhaber. Zukünftig müssen weitere „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit eine Information den Status eines Geschäftsgeheimnisses erlangt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
26/02/2018 10:16

Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, haftet als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Urheberrecht Berlin
20/07/2017 10:26

Die sog. Panoramafreiheit erstreckt sich auf Kunstwerke, die nicht ortsfest sind. Hierzu zählen auch Kreuzfahrtschiffe und die darauf abgebildeten Kunstwerke, wie der Kussmund auf der AIDA.
21/03/2017 06:15

Teile eines Werkes können vervielfältigt werden, ohne dass dies gegen das Änderungsverbot des Urheberrechts verstößt.
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(1) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem 1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,3. als Firma, Geschäftsb
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Zulässig sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von öffentlich ausgestellten oder zur öffentlichen Ausstellung oder zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 durch den Veranstalter
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published on 10/12/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 153/17 Verkündet am: 10. Dezember 2020 Uytterhaegen Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja YouTube-Drit
published on 21/01/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 59/19 Verkündet am: 21. Januar 2021 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kastellaun
published on 30/04/2020 00:00

Berichtigt durch Beschluss vom 31. August 2018 Uytterhaegen Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 228/15 Verkündet am: 30. April 2020 Uytterhaegen J
published on 15/01/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 4 8 / 1 3 Verkündet am: 15. Januar 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
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