Strafprozeßordnung - StPO | § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

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29/05/2018 12:12

Um bei einem Beschuldigten eine Durchsuchung anordnen zu können, muss der konkrete Verdacht bestehen, dass eine Straftat begangen wurde. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
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04/01/2018 16:21

Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
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06/11/2017 10:08

Zu den Voraussetzungen der Rechtsbeugung durch einen Staatsanwalt bei bewusstem Nichtbetreiben von anklagereifen Ermittlungsverfahren – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht
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10/08/2017 18:41

Die bloße Beteiligung an einer Bestechung führt nicht zu einer Garantenstellung für die Erfüllung steuerlicher Pflichten des Bestechenden.
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published on 23/04/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 391/19 vom 23. April 2020 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Betrug ECLI:DE:BGH:2020:230420B1STR391.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführerin und des General
published on 23/04/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 106/20 vom 23. April 2020 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2020:230420B1STR106.20.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts – zu 2
published on 16/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 89/19 vom 16. Januar 2020 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– UStG § 6a Abs. 1; EnergieStG § 2 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Satz 2 1.
published on 22/12/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 165/19 vom 22. Dezember 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt u.a. ECLI:DE:BGH:2020:221220U1STR165.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesger
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