Strafgesetzbuch - StGB | § 21 Verminderte Schuldfähigkeit

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

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17/04/2019 08:48

Das Kammergericht hat entschieden: die Gewerbsmäßigkeit beim Betrug (§ 263 I, III Nr. 1 Alt. 1 StGB) setzt keinen Gelderwerb auf Seiten des Täters voraus. Es genügt vielmehr, dass der Täter durch den Erhalt anderweitiger Güter intendiert die Kosten für eben deren Erwerb zu sparen. Des Weiteren sei das Berufungsgericht nicht an die Einschätzungen der ersten Instanz bezüglich der Voraussetzungen des § 17 II BZRG gebunden, sondern könne diesbezüglich eine eigene Auswertung vornehmen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
19/03/2018 09:50

Das Unverzüglichkeitsgebot des § 25 Abs. 2 Satz 1 StPO findet für die Ablehnung von Sachverständigen keine Anwendung – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
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21/02/2018 12:48

Feststellungen zum Wirkstoffgehalt tatbetroffener Betäubungsmittel sind bei dem Verkauf oder Besitz von Kleinstmengen von bis zu 3 Konsumeinheiten ausnahmsweise entbehrlich - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen - Anwälte für Strafrecht Berlin
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16/10/2017 11:26

Zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers, wenn der bestellte Pflichtverteidiger den inhaftierten Mandanten fünf Monate nicht besucht hat – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
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(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn 1. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder eine Ausnahme zwingend gebietet,2. in einem erneuten Strafverfahren ein Gutachten über die Vo
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(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und

(1) Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vor

(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafges
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der
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published on 12/05/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 533/19 vom 12. Mai 2020 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2020:120520B2STR533.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts – zu Ziff. 3 auf dessen Antrag – u
published on 23/06/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 95/20 vom 23. Juni 2020 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2020:230620B3STR95.20.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. a
published on 04/03/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 46/20 vom 4. März 2020 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2020:040320B1STR46.20.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö
published on 08/07/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 154/20 vom 8. Juli 2020 in der Strafsache gegen wegen schwerer Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:080720B3STR154.20.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Ge
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Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...