Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 74

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 74
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published on 04/01/2019 00:00

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und– unter entsprechender Abänderung de
published on 10/01/2012 00:00

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem
published on 04/11/2008 00:00

Tenor Die Berufung des Beamten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ... vom 10. Dezember 2007 - DL 13 K 4/06 - wird zurückgewiesen. Der Beamte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gründe   I
published on 26/06/2008 00:00

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht werden gemäß Art. 100 Abs. 1 GG folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Ist § 8 Nr. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe so
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