Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 20

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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26/08/2020 15:54

I. Um welche Kontroversen geht es?Nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd am 25. Mai 2020 entstand auch in Deutschland eine starke Auseinandersetzung zum Thema Rassismus. Um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und diesem aktiv entgegenzuwirke
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Termindichte und fehlende Kapazitäten sowie unzureichende Personalausstattung bei Gericht allein dürfen keine Verlängerung der Untersuchungshaft zur Folge haben. Nur unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände können dies rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
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Das am 25.5.17 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe  vom 16.5.17 ist nach Auffassung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts  verfassungsgemäß - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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28/06/2018 11:47

Zur Verfassungswidrigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i. V. mit § 238 AO bei strukturellem und verfestigtem Niedrigzinsniveau – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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published on 16/09/2020 00:00

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published on 21/09/2020 00:00

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