Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
06/11/2017 09:46
Sind die Ehegatten Eigentümer eines gemeinsamen Hauses, hat grundsätzlich jeder von ihnen das Recht, das Haus mitzubenutzen – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Familienrecht Berlin
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
14/07/2016 14:23
Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung.
SubjectsGrundstücksrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
24/05/2012 16:14
eine Regelung der zeitweise begrenzten Nutzung des beim getrennt lebenden Ehegatten verbliebenen Hundes ist unzulässig-OLG Hamm vom 25.11.10-Az:II-10 WF 240/10
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(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann
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published on 09/06/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 142/18 Verkündet am: 9. Juni 2020 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamt der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 28/05/2020 04:16
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 15.12.2016, Az. 14 O 2053/16, berichtigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 05.10.2017, Az. 23 U 239/17, in Ziff. I und IV wie f
published on 27/05/2020 23:33
Tenor
I. Auf die Berufungen der Parteien wird das End- und Teilvorbehaltsurteil des Landgerichts München II vom 14.02.2017, Az. 12 O 3396/16, in Ziffern 1 und 2 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird
published on 27/05/2020 21:38
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten wird als unzulässig verworfen.
II.
Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Gründe
I. Der Beteiligte zu 1 ist Miteigentümer zu ½ von bebautem Gru
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