Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 648 Kündigungsrecht des Bestellers

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

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(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d

(1) Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück z
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published on 08/10/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 80/20 Verkündet am: 8. Oktober 2020 A n k e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 280 Abs. 1, §
published on 30/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 33/19 Verkündet am: 30. Januar 2020 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 642 § 64
published on 27/05/2020 21:37

Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 6. August 2015, Az.: 9 O 5261/15, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Gründe
published on 27/05/2020 21:07

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin eine Bauhandwerkersicherheit gemäß §§ 648a a.F., 232 ff. BGB für das Bauvorhaben … Hochhaus … in München in Höhe von 76.865,56 Euro zu leisten. 2. Die Be
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