Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
18/02/2016 11:50
Der Berechtigte kann von dem Grundstückseigentümer in der Regel die Bestellung einer seinem Recht inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit an dem bisher nicht belasteten Grundstück verlangen.
SubjectsGrundstücksrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
25/02/2011 11:01
Der Berechtigte eines Geh- und Fahrrechtes kann wegen seiner Pflicht zur schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit gehalten sein, das Anbringen eines Tores hinzunehmen - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsNachbarrecht
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(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der
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published on 19/06/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 83/18 Verkündet am: 19. Juni 2020 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 28/05/2020 04:11
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 18. Januar 2019, Az. 55 O 3260/17, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
published on 27/05/2020 12:39
Tenor
1. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, auf ihrem Grundstück nördlich des bestehenden Gebäudes, Flur-Nr. 27/15 der Gemarkung, Band 23 Blatt 1006, Gegenstände, insbesondere Fahrzeuge abzustellen.
2. Die Beklagten tr
published on 27/05/2020 11:10
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. April 2013 wird aufgehoben.
II.
Nr. 4 des Baugenehmigungsbescheids der Beklagten vom 11. Oktober 2012 wird aufgehoben.
III.
Die Beklagte trägt die Kost
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(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer...