Dienstwagen / Dienstreisen

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Dienstwagen / Dienstreisen

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Dienstwagen / Dienstreisen

originally published: 14/09/2017 09:00, updated: 14/09/2017 09:00
Author’s summary
Anwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen in Berlin Mitte
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer für die Verrichtung seiner Arbeitsleistung ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. Dieser steht regelmäßig im Eigentum des Arbeitgebers bzw. wird von diesem geleast. Die Vertragsparteien sollten regeln, ob das Fahrzeug nur für betriebliche oder auch private Zwecke genutzt werden darf. Ist eine private Nutzung vorgesehen, so gilt diese als geldwerter Vorteil und unterliegt der Sozialversicherungspflicht und ist darüber hinaus zu versteuern. Die private Nutzung des Pkw kann durch das Führen eines Fahrtenbuches ermittelt werden, welches dann Grundlage für die Besteuerung ist. Möglich ist aber auch eine pauschale Besteuerung im Wege der 1%-Prozent Regel.

Die Vereinbarung einer privaten Nutzung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber widerrufen werden. Diese hat durch eine Änderungsvereinbarung bzw. Änderungskündigung zu erfolgen.
Wichtig: Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und stellt er ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Erbringung seiner Arbeitsleistung frei, so muss er dem Arbeitnehmer bis Vertragsende den Pkw zur privaten Nutzung überlassen.


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27/08/2010 14:00

Ein Firmen-PKW darf dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht aus wirtschaftilchen Gründen entzogen werden - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
28/03/2010 12:45

Zahlt der Arbeitgeber seinem Angestellten einen Schadensersatz, weil er den vertraglich zugesagten Firmenwagen nicht mehr privat nutzen kann, stellt dies Arbeitslohn dar - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
16/12/2013 12:31

Vorliegend werden die arbeitszeitrechtlichen und vergütungsrechtlichen Aspekte von Reisezeiten erläutert.
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published on 10/06/2014 00:00

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2014 (Az. 20 Ca 5753/13) teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den
published on 07/06/2018 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 20. September 2017, Az. 6 Ca 447/16, teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin über den vom Arbeitsg
published on 09/05/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Berechnungsmodalitäten der nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen durchschnittlichen Höchstarbeitszeit.
published on 21/06/2012 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.12.2011, Az.: 2 Ca 1489/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über di