Zivilprozessordnung - ZPO | § 373 Beweisantritt

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten.

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20/04/2018 14:50

Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat und die gesetzliche Vermutung einer sogenannten „Versorgungsehe“ greift – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Familienrecht Berlin
11/08/2016 11:29

Unterlässt der Versender den Hinweis auf den die Obergrenze übersteigenden Wert der Sendung, trägt er die Beweislast dafür, dass der unterlassene Hinweis für den Schadenseintritt nicht mitursächlich gewesen ist.
03/10/2013 16:41

Das Gericht darf die in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises verwerten.
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published on 15/10/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 377/18 vom 15. Oktober 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 1, § 373; StVG § 7 Abs. 1 Behauptet der Geschädigte eines Verkehrsunfall

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 01.09.2015 wird abgeändert. 2. Das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth ‒ Kammer Hof ‒ vom 16.05.2014 wird in Ziffer 1 abgeändert wie folgt:
published on 27/05/2020 21:49

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatb
published on 27/05/2020 19:45

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 15.09.2014 wird das Endurteil des LG München I vom 07.08.2014 (Az. 17 O 14609/13) samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entsch
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