Zivilprozessordnung - ZPO | § 263 Klageänderung
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit ist eine Änderung der Klage zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet.
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Erbrecht, FamilienrechtFamilienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - BSP Rechtsanwälte
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
13/07/2017 11:58
Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
SubjectsGrundstücksrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
13/06/2017 09:56
Die außerordentliche Kündigung einer Gesellschaft setzt voraus, dass dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, die Gesellschaft bis zum Vertragsende oder zum nächsten Kündigungstermin fortzusetzen.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Philipp Martens - Mediator - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Partner, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
19/04/2017 17:59
Eine zum Unternehmensverbund der Gruppe eines Spielautomatenherstellers gehörende Alleingesellschafterin ist nicht verpflichtet spielsüchtigen Spielern auf deren Selbstsperre hin den Zutritt zu den Spielhallen zu versagen.
17/11/2016 12:17
Der Restschadensersatz kann in Fällen des widerrechtlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
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published on 28/05/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 7/16 Verkündet am: 28. Mai 2020 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Cookie-Einwill
published on 09/06/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 142/18 Verkündet am: 9. Juni 2020 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamt der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 02/04/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 135/19 Verkündet am: 2. April 2020 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 263, 533, 5
published on 23/07/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 43/19 Verkündet am: 23. Juli 2020 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend
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