Strafprozeßordnung - StPO | § 310 Weitere Beschwerde

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Beschlüsse, die von dem Landgericht oder von dem nach § 120 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständigen Oberlandesgericht auf die Beschwerde hin erlassen worden sind, können durch weitere Beschwerde angefochten werden, wenn sie

1.
eine Verhaftung,
2.
eine einstweilige Unterbringung oder
3.
einen Vermögensarrest nach § 111e über einen Betrag von mehr als 20 000 Euro
betreffen.

(2) Im übrigen findet eine weitere Anfechtung der auf eine Beschwerde ergangenen Entscheidungen nicht statt.

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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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18/02/2016 12:21

Erwirbt ein Beteiligter Insiderpapiere, unterliegt der dadurch erzielte Sondervorteil, nicht jedoch der gesamte Wert der erworbenen Papiere gem. § 73 I 1, § 73a S. 1 StGB dem Wertersatzverfall.
SubjectsWertpapiere
25/01/2012 14:34

Bei der Abwägung, ob weitere Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis steht, ist eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen-OLG Naumburg vom 21.07.10-Az:1 Ws 398/10
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(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer 1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Vers
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(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S
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(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringen
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published on 17/04/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 304/19 2 AR 225/19 vom 17. April 2020 in der Maßregelvollstreckungssache gegen wegen Geiselnahme u.a. Az.: III - 3 Ws 323/17 Oberlandesgericht Hamm ECLI:DE:BGH:2020:170420B2ARS304.19.0 Der 2. Strafsenat des Bu
published on 20/05/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 307/19 2 AR 204/19 vom 20. Mai 2020 in der Beschwerdesache 1. 2. wegen strafbarer Werbung zu 1. vertreten durch: Rechtsanwalt zu 2. vertreten durch: Rechtsanwältin hier: Beschwerdeverfahren nach Anhörungsrüge de
published on 20/05/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 51/20 2 AR 30/20 vom 20. Mai 2020 in dem Bußgeldverfahren gegen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit Az.: OLG 22 Ss 460/19 (Z) Oberlandesgericht Dresden 222 OWi 703 Js 42606/18 Amtsgericht Dresden 22 SsRs 460/19 Gene
published on 28/05/2020 09:57

Tenor Die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) gegen den Beschluss der Jugendkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 23. Februar 2016 wird als unbegründet verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des B
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(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für...