Strafgesetzbuch - StGB | § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer im Straßenverkehr

1.
ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)
infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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09/08/2018 08:36

Nach § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
18/01/2018 16:31

Eine Rücksichtslosigkeit beim Überholverstoß liegt nicht vor, wenn der Angeklagte aufgrund eines Augenblickversagens fälschlich von einem Streckenverlauf ausgegangen, der ein gefahrloses Überholen ermöglicht hätte – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Strafrecht Berlin
20/07/2017 10:33

Eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung, setzt nicht voraus, dass zugleich eine Räumungsklage in einem Hauptsacheverfahren anhängig ist.
24/05/2017 07:20

Gehen einem Unfallgeschehen beiderseitige, eskalierende Verkehrsverstöße der Unfallbeteiligten voraus, sind für die Haftungsquote die Umstände des jeweiligen Einzelfalls maßgebend.
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(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit

(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu
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published on 24/10/2017 00:00

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 652/17 vom 9. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr ECLI:DE:BGH:2018:091018B4STR652.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gen
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 393/18 vom 25. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2018:251018B4STR393.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts un
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