Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Inhaltsverzeichnis
Die Bewilligung eines zulässigen Ersuchens um Vollstreckung einer Geldsanktion kann nur abgelehnt werden, wenn die der Entscheidung zugrunde liegende Tat
- 1.
ganz oder zum Teil im Inland oder auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurde, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und nach deutschem Recht als Straftat mit Strafe bedroht oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bewehrt ist oder - 2.
außerhalb des Hoheitsgebietes des ersuchenden Mitgliedstaates begangen wurde und wenn eine derartige, im Ausland begangene Tat nach deutschem Recht nicht als Straftat mit Strafe oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht ist.
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
28/07/2010 18:46
Österreichische Geldbußen, wenn Kfz-Halter den Fahrer nicht benennt - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsVerkehrsrecht
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