Insolvenzordnung - InsO | § 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger

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Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis

Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - BSP Rechtsanwälte
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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04/01/2018 15:53

Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwälte für Insolvenzrecht Berlin
11/12/2014 11:02

Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung nachrangig an den Vermieter auszukehren.
04/04/2014 15:30

Die von § 13 c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben.
14/03/2014 12:35

Ein solcher steht als Insolvenzforderung einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn der Bescheid nicht mehr geändert werden kann.
SubjectsSteuerrecht
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published on 24/03/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 259/13 Verkündet am: 24. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1197 Abs. 1
published on 21/05/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 384/12 Verkündet am: 21. Mai 2015 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 24
published on 25/04/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 72/12 vom 25. April 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:250417BIIZR72.12.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2017 durch den Richter Prof. Dr. Drescher als Vorsitzenden, die Richter
published on 28/05/2020 11:22

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 45
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