Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 830 Mittäter und Beteiligte

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.

(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.

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14/06/2018 06:23

Zur Haftung als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung im Internet auf deutscher und europäischer Ebene – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Internetrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
14/07/2016 14:50

Im Rahmen eines Betrugs genügt es für den Vorsatz bzgl. des Eintritts eines Vermögensschadens, dass der Täter das mit einer Geldanlage verbundene konkrete Verlustrisiko für die Anleger erkannt und gebilligt hat.
SubjectsBetrug
28/01/2016 17:35

Die Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier muss Schadenersatz leisten, wenn bei der Veranstaltung Himmelslaternen fliegen gelassen und dadurch ein Feuer verursacht wurde.
17/12/2015 16:56

Der Beweis, dass eine IP-Adresse zum Tatzeitpunkt einem konkreten Internetanschluss zugeordnet war, kann regelmäßig durch die vom Internetprovider durchgeführte Zuordnung geführt werden.
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published on 19/04/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 193/20 vom 19. April 2021 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2021:190421BIIZR193.20.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2021 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher und die Ri
published on 05/03/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 32/19 Verkündet am: 5. März 2020 Uytterhaegen Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 10/12/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 26/20 Verkündet am: 10. Dezember 2020 Uytterhaegen Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Steuerberater
published on 12/03/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 236/19 Verkündet am: 12. März 2020 Zimmermann, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n
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