Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 612 Vergütung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) (weggefallen)

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16/12/2022 10:59

all about §612 BGB
03/04/2018 12:39

Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung angeordnet, die der Arbeitnehmer im Betrieb an und ab, muss der Arbeitgeber die hierfür erforderliche Zeit bezahlen – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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16/10/2017 11:11

Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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17/08/2017 14:53

Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.
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(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche Recht anzuwenden. (2) Bei Benachteiligungen a
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published on 23/02/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 6/21 vom 23. Februar 2021 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2021:230221B1STR6.21.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwa
published on 06/03/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 108/18 vom 6. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:060319BIVZR108.18.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Ri

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 26.07.2016, Az.: 3 Ca 889/15, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. T
published on 28/05/2020 11:24

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.6.2018 (Az.: 24 O 7431/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil und das an
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