Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
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Erbrecht, FamilienrechtFamilienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - BSP Rechtsanwälte
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
11/01/2018 12:15
Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament einen Schlusserben verbindlich eingesetzt, kann der überlebende Ehegatte Teile des Vermögens nicht mehr ohne Weiteres verschenken – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsSonstiges
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
25/02/2016 11:03
Im Erbscheinsverfahren hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann.
Subjectsallgemeines
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
29/01/2015 15:19
Zur Auslegung des Begriffs Sparguthaben.
Subjectsallgemeines
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, 42, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
24/07/2013 17:38
Der Erblasser muss seinen Willen im Testament auf bestimmte Personen individualisieren- OLG München vom 22.05.13-Az:31 Wx 55/13
SubjectsTestament
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published on 01/02/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 299/15 vom 1. Februar 2017 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 59, 63 Abs. 3 Satz 2, 304 Abs. 2; BGB §§ 133 C, 2084 a) Die Frist zur Einlegung der Rechtsbesch
published on 28/05/2020 11:30
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
published on 28/05/2020 05:55
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nahm im Termin 2012/
published on 27/05/2020 23:17
Tenor
1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 05.08.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Anschlussbeschwerde vom 30.11.2016 wird zurückgewiesen.
3. Von den gerichtlichen Kosten des
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