Business Immigration Service (BIS)

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20/10/2009 03:19

Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - § 21 AufenthG - Rechtsberatung zum BIS - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen

Business Immigration Service (BIS)

originally published: 05/05/2021 18:04, updated: 05/05/2021 18:04

Business Immigration Service (BIS)

originally published: 20/10/2009 03:19, updated: 20/10/2009 03:19
Author’s summary
Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - § 21 AufenthG - Rechtsberatung zum BIS - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen

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Wir helfen ausländischen Unternehmern bzw. Selbständigen in Visa- und Aufenthaltsfragen. Das umfasst die aufenthaltsrechtliche Betreuung der Mitarbeiter einschließlich Möglichkeiten des Familiennachzugs. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Konzeption und Realisierung Ihrer Geschäftsidee im Standort Deutschland, speziell in Berlin. Dabei übernehmen wir für Sie die Erstellung und Aufbereitung der dazu notwendigen behördlichen Unterlagen und Genehmigungen. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten – gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern - wir helfen auch gern bei der Gründung einer Gesellschaft und bei dem Erstellen eines Businessplans.


Nach dem Willen des Gesetzgeber (§ 21 AufenthG) erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, wenn

  1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
  2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind nach Ansicht der Ausländerbehörde Berlin in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Nach anderer Ansicht sollte eine solche Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis erst erreicht sein, wenn die Investition mindestens 1 Million Euro beträgt und verbunden ist mit der Schaffung von mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätzen. Durch die Neufassung des § 21 AufenthG ist dies wohl nicht mehr vertretbar.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen wie der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung oder auch der IHK Berlin.

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich. Diese sind:

1. Firmenprofil / Company Profile

2. Businessplan / Business Plan

3. Geschäftskonzept / Concept

4. Kapitalbedarfsplan / Capital Requirements

5. Finanzierungsplan/Capital Budget

6. Ertragsvorschau / Business Forecast

7. Lebenslauf / Curriculum Vitae

Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 65 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 180.000 Euro für ihren Lebensabend verfügen werden!

Sie können vorstehendes darstellen?

Gern begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen und beraten Sie auch nachfolgend in allen rechtlichen aber auch - gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern - in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.  

Author

Rechtsanwalt

Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Agrarrecht
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