Strafprozeßordnung - StPO | § 203 Eröffnungsbeschluss

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

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Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel
Fachanwalt für
Strafrecht
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Rechtsanwalt

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Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Agrarrecht

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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10/08/2017 18:41

Die bloße Beteiligung an einer Bestechung führt nicht zu einer Garantenstellung für die Erfüllung steuerlicher Pflichten des Bestechenden.
24/05/2017 07:01

Die Wiederaufnahme einer Klage wegen neuer Tatsachen überprüft das Revisionsgericht als besondere Prozessvoraussetzung basierend auf dem bei Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegenden Akteninhalts.
SubjectsAllgemeines
19/01/2017 12:54

Eine vom Zoll sichergestellte Sendung an Amphetamin und MDMA genügt nicht als Grundlage zur Eröffnung eines Hauptverfahrens.
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published on 10/02/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 492/20 vom 10. Februar 2021 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes ECLI:DE:BGH:2021:100221B3STR492.20.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer
published on 18/12/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 52/18 vom 18. Dezember 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 129a Abs. 1 StPO § 264 Abs. 1 Der Strafklageverbrauch aufgrund einer früheren Verurteilung weg
published on 29/11/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 34/18 vom 29. November 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 95 Abs. 1 Zum Begriff der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundes
published on 18/12/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 439/17 Verkündet am: 18. Dezember 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB
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