Strafgesetzbuch - StGB | § 249 Raub

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bi

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od

(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers

Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
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published on 28/05/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 99/19 vom 28. Mai 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1. und 2.: gefährlicher Körperverletzung u.a. zu 3. und 4.: Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR99.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesg
published on 02/02/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 432/20 vom 2. Februar 2021 in der Strafsache gegen wegen räuberischer Erpressung ECLI:DE:BGH:2021:020221B2STR432.20.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Gen
published on 03/02/2021 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 417/20 vom 3. Februar 2021 in der Strafsache gegen wegen versuchten Diebstahls mit Waffen ECLI:DE:BGH:2021:030221B2STR417.20.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers un
published on 06/05/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 493/19 vom 6. Mai 2020 in der Strafsache gegen wegen versuchten schweren Raubes ECLI:DE:BGH:2020:060520B2STR493.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts – zu Ziff
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