Insolvenzordnung - InsO | § 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, AgrarrechtWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawApothekenrecht, Arbeitsrecht, Aktuelle Gesetzgebung, Sanierung von Unternehmen, SCHUFA, Anlegerstrafrecht , showMore
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by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
03/04/2018 13:07
Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
19/01/2010 12:27
Anwalt für Anlegerrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsAnlegerrecht V2 edited on 0308
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
09/09/2009 11:44
Anwalt für Insolvenzrecht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
SubjectsInsolvenzrecht
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(1) Zuständig für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines CRR-Kreditinstituts sind im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums allein die jeweiligen Behörden oder Gerichte des Herkunftsmitgliedstaates. Ist ein anderer Staat d
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(1) Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung der Verfahrenseröffnung gegeben, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag des ausländischen Insolvenzverwalters den wesentlichen Inhalt der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung und der Entscheidung
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published on 10/11/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 89/19 Verkündet am: 10. November 2020 Ginter Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:101120UIIZR89.19.0 D
published on 10/11/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 132/19 Verkündet am: 10. November 2020 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:101120UIIZR132.19.0 Der
published on 13/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 55/18 vom 13. Februar 2020 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 297a Abs. 1 Den Antrag, die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn sich nach dem Schluss
published on 27/05/2020 15:21
Tenor
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird
am 11.02.2015
um 12.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 EulnsVO eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
R
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