Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 194 Gegenstand der Verjährung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
(2) Der Verjährung unterliegen nicht
- 1.
Ansprüche, die aus einem nicht verjährbaren Verbrechen erwachsen sind, - 2.
Ansprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis, soweit sie auf die Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft oder auf die Einwilligung in die genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung gerichtet sind.
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, AgrarrechtWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawApothekenrecht, Arbeitsrecht, Aktuelle Gesetzgebung, Sanierung von Unternehmen, SCHUFA, Anlegerstrafrecht , showMore
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Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht / Arbeitsförderungsrecht / Schwerbehindertenrecht / Grundsicherung
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Steuerrecht, Arbeitsrecht - BSP Rechtsanwälte PartG mbB
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by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
06/03/2018 12:55
Zur Ablehnung eines Antrags zur Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit genügt nicht die Behauptung, es bestünde keine Beschäftigungsmöglichkeit für eine entsprechende Teilzeitkraft – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
by Rechtsanwalt Rechtsanwältin Dorit Jäger - Partnerin, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
16/10/2017 11:11
Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – Rechtsanwälte Streifler & Kollegen – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Subjectssonstiges
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Maximilian Gutmacher - in Kooperation, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
09/09/2016 15:08
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt.
SubjectsSozialrecht
by Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner v116, BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
17/06/2015 17:02
Die Wahlmöglichkeit zwischen Gewährleistungsrechten hemmt die Verjährung nicht.
SubjectsVerjährung
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published on 29/10/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 10/20 Verkündet am: 29. Oktober 2020 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 67 Satz 1, § 1
published on 28/04/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 378/13 Verkündet am: 28. April 2015 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 311, 320
published on 15/12/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 58/16 Verkündet am: 15. Dezember 2016 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 203 Satz
published on 20/05/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR34/14 vom 20. Mai 2015 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Felsch, Lehmann, die Richterin Dr. Brockmöller und den Richter Dr. Sc
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