Arbeitsrecht: Schadensersatzansprüche bei "Mobbing" durch Vorgesetzten

published on 21/11/2007 11:50
Arbeitsrecht: Schadensersatzansprüche bei "Mobbing" durch Vorgesetzten
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Rechtsanwälte Streifler & Kollegen

Der Kläger war seit mehreren Jahren als Erster Oberarzt in der Neurochirurgischen Abteilung eines Krankenhauses, der Beklagten, beschäftigt. Am 1. Oktober 2001 wurde die Chefarztstelle durch einen externen Bewerber neu besetzt. Auf die Stelle hatte sich zuvor auch der Kläger beworben. Seit Mai 2002 fühlte sich der Kläger durch seinen neuen Vorgesetzten „gemobbt“. Dies führte nach seinen Angaben zur Arbeitsunfähigkeit von November 2003 bis Juli 2004. Seit Oktober 2004 war der Kläger erneut arbeitsunfähig.

In der ersten Instanz verlagte der Kläger, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet. Hilfsweise verlangte er von der Beklagten das Angebot eines vergleichbaren Arbeitsplatzes, an dem er nicht den Weisung des Chefarztes unterliegen würde. Zudem verlangte er Schmerzensgeld. Die Klage blieb in der ersten wie auch in der zweiten Instanz erfolglos. Das Landesarbeitsgericht stellte zwar fest, dass der Chefarzt „mobbingtypische Verhaltensweisen“ gezeigt habe. Dennoch verneinte es einen Schmerzensgeldanspruch, da der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass seine Verhaltensweise zu eben den psychischen Erkrankungen beim Kläger führen würden.

Das Bundesarbeitsgericht hob nun mit seiner Entscheidung das Berufungsurteil auf, da es allein darauf ankomme, dass der Chefarzt die psychische Erkrankung schuldhaft herbeigeführt habe. Für den Anspruch sei die Beklagte haftbar, da der Chefarzt ihr Erfüllungsgehilfe sei.

Darüberhinaus schloss das BAG nicht aus, dass der Kläger auch direkte Ansprüche gegen die Beklagte habe, da diese möglicherweise ihre Verpflichtung verletzt habe, den Kläger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen.

 

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29/01/2015 14:51

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht - Rechtsanwälte Streifler & Kollegen
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27/05/2013 07:45

Kann der Arbeitnehmer ein Mobbingverhalten nachweisen, hat er Anspruch auf ein Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsverletzung.
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19/12/2013 13:28

Ausschlussfristen, die als tarifvertragliche Normativbestimmung auf den Arbeitsvertrag wirken, unterliegen nicht den gesetzlichen Verboten für „Rechtsgeschäfte“.
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