Weisungsrecht

06/07/2008 12:51
Das Weisungs- oder auch Direktionsrecht bezeichnet grundsätzlich das Recht des Arbeitgebers, die Leistungspflichten des Arbeitnehmers einseitig näher auszugestalten.

Dem Weisungsrecht kommt aber nur eine Konkretisierungsfunktion zu, da die eigentlichen Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers nicht dem Weisungsrecht unterliegen. Diese ergeben sich vielmehr aus dem Arbeitsvertrag.