Vorgesellschaft

09/10/2008 11:46
Eine Vorgesellschaft, welche auch Gründungsgesellschaft genannt wird, ist die der zustande gekommenen Gesellschaft im Gründungsstadium vorhergehende Gesellschaft.  Sie entsteht grundsätzlich durch den Abschluss eines förmlichen Gesellschaftsvertrages und besteht in der Zeit, wo zwar ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen ist, die Eintragung jedoch noch nicht erfolgt ist.