Vollmacht
30/06/2008 18:44
Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft übertrage Vertretungsmacht. Das Recht der Stellvertretung wird in den §§ 164 ff. BGB geregelt.
Bitte beachten Sie dazu auch folgende weitere Artikel:
Anscheinsvollmacht
Artvollmacht/ Gattungsvollmacht
Generalvollmacht
Duldungsvollmacht
Spezialvollmacht
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