Vollmacht

30/06/2008 18:44
Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft übertrage Vertretungsmacht. Das Recht der Stellvertretung wird in den §§ 164 ff. BGB geregelt.

Bitte beachten Sie dazu auch folgende weitere Artikel:

Anscheinsvollmacht

Artvollmacht/ Gattungsvollmacht

Generalvollmacht

Duldungsvollmacht

Spezialvollmacht