Verwarngeld

21/01/2011 11:16
Ein Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen fünf und 35 Euro.
Die genauen Regelsätze von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt